Zuschüsse bis zu 50% für Unternehmen und bis zu 100% für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
Für Unternehmen, Universitäten, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
Fördert international wegweisende Forschungsvorhaben im Bereich Batterietechnologien
Fördergeber: Bund
Wer wird gefördert?
Unternehmen
Hochschulen
außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten, wenn Sie einen Beitrag
leisten zum Aufbau einer technologisch souveränen,
wettbewerbsfähigen und nachhaltigen
Batteriewertschöpfungskette für Deutschland und
Europa.
Im Rahmen dieses Dachkonzepts verfolgt das Bundesministerium für
Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, im Bereich Batterieforschung
einen im internationalen Maßstab hohen Leistungsstand von Forschung
und Entwicklung zu gewährleisten. Die zugehörigen Teilziele reichen
von der Grundlagenforschung über mittlere technologische
Reifegrade bis hin zum Transfer in die industrielle
Anwendung. Das BMBF strebt eine möglichst vollständige
Abdeckung der Wertschöpfungskette Batterie am Standort Deutschland
sowie europaweit als zirkuläres Modell an.
Die Förderung erfolgt in den folgenden 5 Handlungsfeldern:
Handlungsfeld 1: Vom Material zur
Batteriezelle – Entwicklung der Materialien und Prozesse
für die Batterie von morgen
Handlungsfeld 2: Skalierungsforschung und
Digitalisierung – Nutzung digitaler Methoden mit dem Ziel
des „gemeinsamen digitalen Prozess-Lernens“ und Ausbau der
Skalierungsforschung
Handlungsfeld 3: Ressourcenschonende
Batteriekreisläufe – Durch Kreislaufwirtschaft und
Zweitnutzung zu ökologisch und ökonomisch nachhaltigen
Batteriesystemen
Handlungsfeld 4: Sprung in ein neues
Batteriezeitalter – Strategische Fokussierung auf
aussichtsreiche Technologievarianten, alternative
Batteriezellchemien
Handlungsfeld 5: Das Batterie(forschungs)ökosystem
weiterentwickeln – Ausbau des
Batterie(forschungs)ökosystems mit der Schaffung neuer
Innovationskaskaden, Zusammenarbeit führender Batteriestandorte und
Förderung von Nachwuchs und Forschungsexzellenz
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Sie verfügen über die notwendige fachliche Qualifikation und
eine ausreichende Kapazität zur Durchführung des Vorhabens.
Ihr Vorhaben stärkt die Kompetenz zur Lösung definierter
Probleme.
Es entwickelt den Stand der Technik weiter.
Es ist mit einem hohen technischen und wirtschaftlichen Risiko
verbunden.
Das Vorhaben liegt hinsichtlich der Themenstellung und der
Ziele im Interesse des Bundes.
Wie wird gefördert?
Förderart: Zuschuss
Förderumfang:
für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis zu 50% der
förderfähigen Kosten
für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben
Wie erfolgt die Antragstellung?
Die Fördermodalitäten werden in Form von Bekanntmachungen
veröffentlicht.
Informationen erhalten Sie beim jeweiligen in der
Förderbekanntmachung benannten Projektträger.