Förderung im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich (FEI-Richtlinie)
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Zuschüsse bis 100% der förderfähigen Ausgaben bzw. Kosten
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Für Unternehmen, Hochschulen, Forschungsinstitute
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Fördert Vorhaben mit innovativem technologischen Inhalt zur Entwicklung von neuartigen Produkten, Verfahren und Dienstleistungen
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Fördergeber: Land NRW