Förderung im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich (FEI-Richtlinie)

  • Zuschüsse bis 100% der förderfähigen Ausgaben bzw. Kosten
  • Für Unternehmen, Hochschulen, Forschungsinstitute
  • Fördert Vorhaben mit innovativem technologischen Inhalt zur Entwicklung von neuartigen Produkten, Verfahren und Dienstleistungen
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen
  • Vereine
  • Stiftungen
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung wie
    • Hochschulen
    • Forschungsinstitute
    • Technologietransfer-Einrichtungen
    • Innovationsmittler
    • forschungsorientierte Kooperationseinrichtungen

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für ein Vorhaben, das innovativen technologischen Inhalt aufweist, der Entwicklung von neuen oder neuartigen Produkten, Verfahren sowie Dienstleistungen dient sowie umsetzungsorientierte Strategien und Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen anbietet.

Als Einzel- oder Gemeinschaftsvorhaben von Unternehmen sowie von Forschungseinrichtungen und Hochschulen im Bereich einer wirtschaftlichen Tätigkeit sowie Kooperationen von Unternehmen mit Forschungseinrichtungen und Hochschulen können Sie die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen bekommen:

  • Forschung und Entwicklung in der Grundlagenforschung, der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung sowie Durchführbarkeitsstudien
  • Unternehmensgründungen von kleinen nicht börsennotierten Unternehmen
  • Forschungsinfrastrukturen
  • Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen i.S.d. Art. 26a AGVO
  • Innovationscluster
  • Innovationen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)
  • Prozess- und Organisationsinnovationen
  • De-minimis-Vorhaben zur Stärkung von Forschung, Innovation und Technologie

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihr Vorhaben wird in Nordrhein-Westfalen durchgeführt.
  • Die Laufzeit Ihres Vorhabens beträgt in der Regel bis zu 3 Jahre.
  • Ihr Vorhaben ist von hoher strategischer Relevanz für die jeweilige Problemstellung und dabei inter- und transdisziplinär ausgerichtet.
  • Bei Kooperationsprojekten müssen die Partner ihre Rechte und Pflichten in einem Kooperationsvertrag regeln.
  • Wenn Sie als nicht gewinnorientierter Zuwendungsempfänger wirtschaftliche Tätigkeiten im Wege der Auftragsforschung erbringen, muss dies unter marktüblichen Bedingungen geschehen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss; unter bestimmten Voraussetzungen weitere Kredite und Zuschüsse bei Unternehmensneugründungen gem. Art. 22 AGVO
  • Förderumfang: abhängig von der Art des Vorhabens und des Antragstellers anteilige zuwendungsfähige Ausgaben bzw. Kosten für
    • Grundlagenforschung bis zu 100%
    • industrielle Forschung bis zu 80%
    • experimentelle Entwicklung bis zu 60%
    • Durchführbarkeitsstudien bis zu 70%
    • Forschungsinfrastrukur bis zu 60%
    • Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen bis zu 60%
    • Innovationscluster bis zu 55%
    • Innovationsbeihilfen für KMU bis zu 50%
    • Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen bis zu 100%
    • Prozess- und Organisationsinnovationen bis zu 50%
    • Forschungsinfrastrukturen bis zu 50%
  • Bagatellgrenze: 25.000 €
  • Förderhöchstbetrag: 55 Mio. € pro Unternehmen und Vorhaben bei Grundlagenforschung

Bürgerschaftliches Engagement in der Form von freiwilligen, unentgeltlichen Arbeiten kann auf Antrag als fiktive Ausgabe in Höhe von 15 € je geleisteter Stunde in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Maßnahmen von Unternehmen in Schwierigkeiten

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Förderung erfolgt im Rahmen von Wettbewerben, themenorientierten Aufrufen sowie Förderbekanntmachungen.

Im Einzelfall und im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel können Sie den Antrag für ein Vorhaben unabhängig von Aufrufen stellen.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Ansprechpartner sowie Anschriften von Antrags- und Bewilligungsstellen werden in den jeweiligen Wettbewerbsaufrufen und themenorientierten Aufrufen genannt.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung

Geltungsdauer: 30.06.2027

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