Wer wird gefördert?

  • erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen einer Meisterprüfung in einem Handwerk

Was wird gefördert?

Nach Bestehen Ihrer Meisterprüfung können Sie eine Prämie erhalten.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie haben einen Meisterabschluss in einem Gewerbe nach Anlage A oder B Abschnitt 1 der Handwerksordnung erworben.
  • Sie legen das vom Meisterprüfungsausschuss ausgestellte Zeugnis vor.
  • Das Zeugnis ist nicht älter als 3 Monate.
  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Nordrhein-Westfalen.
  • Sie haben bislang keine Meisterprämie oder andere Form der Aufstiegsprämie in Nordrhein-Westfalen oder einem anderen Bundesland beantragt.
  • Sie bewahren Ihr Meisterprüfungszeugnis mind. 5 Jahre auf und sind bereit, es auf Anforderung zur Prüfung vorzulegen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe: 2.500 €

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen Ihren Antrag stellen Sie über das Online-Antragsportal.

Wichtig: Sie müssen Ihren Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Ausstellung Ihres Zeugnisses stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf

Tel.: 0 211 855-5

Weitere Förderangebote

Meistergründungsprämie NRW

Zuschüsse von einmalig 70% der förderfähigen Ausgaben, max. 16.000 €

Beteiligungskapital – Sonderprogramm Handwerk

Stille Beteiligung bis max. 250.000 €, abhängig vom vorhandenen Eigenkapital des Unternehmens