Hochschulen in staatlicher Trägerschaft und staatlich
anerkannte Hochschulen
Universitätskliniken
Krankenhäuser sowie ambulante Leistungserbringer
mit Sitz in Nordrhein-Westfalen
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss bekommen, wenn Sie Maßnahmen planen,
um die Entwicklung innovativer Ideen aus den
Biowissenschaften zu beschleunigen, in die praktische
Erprobung zu bringen und idealerweise zur breiteren Anwendung und
Marktreife zu bringen.
Die jeweiligen Förderschwerpunkte ergeben sich aus spezifischen
Förderaufrufen.
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Ihr Vorhaben leistet einen nachvollziehbaren Beitrag
zur Etablierung einer biobasierten Industrie.
Ihr Vorhaben (z.B. ein neues Produkt, ein neues Verfahren oder
eine neue Dienstleistung) wird idealerweise in Richtung
Marktreife gebracht.
Ihr Vorhaben ist thematisch, zeitlich und finanziell
abgrenzbar.
Ihr Vorhaben grenzt sich von anderen staatlich geförderten
Vorhaben inhaltlich eindeutig ab.
Ihr Vorhaben wird in Nordrhein-Westfalen
durchgeführt und verwertet.
Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens ist gesichert.
Im Falle von Verbundvorhaben regeln die Beteiligten ihre Rechte
und Pflichten in einem Kooperationsvertrag.
Wie wird gefördert?
Förderart: Zuschuss
Förderumfang:
für Unternehmen mit max. 49 Beschäftigten und einem Umsatz oder
einer
Jahresbilanzsumme bis 10 Mio. €: max. 60%
für Unternehmen mit mehr als 49 Beschäftigten: max. 50 %
für Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die das Projekt im
nicht
wirtschaftlichen Bereich durchführen: max. 90%
Förderhöhe: abhängig von der Art der
antragstellenden Einrichtung, von der Größe des antragstellenden
Unternehmens und der Art des zur Förderung beantragten
Vorhabens
Förderdauer: 24 Monate
So können Sie die Förderung kombinieren
Sie können den Zuschuss nicht mit anderen Fördermitteln
kombinieren.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Das Antragsverfahren ist zweistufig.
Sie reichen Ihren Antrag bei dem Projektträger Jülich
(PtJ) ein.
Einzelheiten zum Antragsverfahren und zu den Antragsfristen
ergeben sich aus den Förderaufrufen.
Aktuelle Bekanntmachungen
Derzeit liegen keine aktuellen Förderaufrufe vor.
Weitere Informationen
Grundlage der Förderung
Informationen des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE), Stand 07/2024