ZukunftBIO.NRW

  • Zuschüsse bis zu 90% für Unternehmen und bis zu 90% für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • KMU, in Kooperation auch große Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen
  • Fördert die Entwicklung innovativer Ideen aus den Biowissenschaften über die praktische Erprobung bis zur Marktreife
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der KMU-Definition der EU
  • im Rahmen von Kooperationsvorhaben auch
    • große Unternehmen
    • Forschungseinrichtungen
    • Hochschulen in staatlicher Trägerschaft und staatlich anerkannte Hochschulen
    • Universitätskliniken
    • Krankenhäuser sowie ambulante Leistungserbringer

mit Sitz in Nordrhein-Westfalen

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss bekommen, wenn Sie Maßnahmen planen, um die Entwicklung innovativer Ideen aus den Biowissenschaften zu beschleunigen, in die praktische Erprobung zu bringen und idealerweise zur breiteren Anwendung und Marktreife zu bringen.

Die jeweiligen Förderschwerpunkte ergeben sich aus spezifischen Förderaufrufen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihr Vorhaben leistet einen nachvollziehbaren Beitrag zur Etablierung einer biobasierten Industrie.
  • Ihr Vorhaben (z.B. ein neues Produkt, ein neues Verfahren oder eine neue Dienstleistung) wird idealerweise in Richtung Marktreife gebracht.
  • Ihr Vorhaben ist thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar.
  • Ihr Vorhaben grenzt sich von anderen staatlich geförderten Vorhaben inhaltlich eindeutig ab.
  • Ihr Vorhaben wird in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und verwertet.
  • Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens ist gesichert.
  • Im Falle von Verbundvorhaben regeln die Beteiligten ihre Rechte und Pflichten in einem Kooperationsvertrag.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • für Unternehmen mit max. 49 Beschäftigten und einem Umsatz oder einer
      Jahresbilanzsumme bis 10 Mio. €: max. 60%
    • für Unternehmen mit mehr als 49 Beschäftigten: max. 50 %
    • für Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die das Projekt im nicht
      wirtschaftlichen Bereich durchführen: max. 90%
  • Förderhöhe: abhängig von der Art der antragstellenden Einrichtung, von der Größe des antragstellenden Unternehmens und der Art des zur Förderung beantragten Vorhabens
  • Förderdauer: 24 Monate

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können den Zuschuss nicht mit anderen Fördermitteln kombinieren.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Das Antragsverfahren ist zweistufig.

Sie reichen Ihren Antrag bei dem Projektträger Jülich (PtJ) ein.

Einzelheiten zum Antragsverfahren und zu den Antragsfristen ergeben sich aus den Förderaufrufen.

Aktuelle Bekanntmachungen

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung

  • Informationen des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE), Stand 07/2024

Weiterführende Informationen zum Programm:

Kontakt

Weitere Förderangebote