KMU-innovativ: Biomedizin

  • Zuschüsse bis zu 50% für KMU und mittelständische Unternehmen und bis zu 100% für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Für KMU, bei Verbundprojekten auch für mittelständische Unternehmen, Hochschulen/Fachhochschulen und Forschungseinrichtungen
  • Fördert risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben im Bereich der Biomedizin und Arzneimittelforschung
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU
  • Im Rahmen von Verbundprojekten auch 
    • mittelständische Unternehmen bis zu einer Größe von 1.000 Beschäftigten oder einem Umsatz von 100 Mio. €
    • Hochschulen
    • Hochschulen für Angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen
    • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
    • weitere Partner, die zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland haben

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben aus dem Bereich der Biomedizin, die anwendungsbezogen sind und einen hohen medizinischen Bedarf adressieren.

Mit dem Zuschuss können Sie Einzel- und Verbundvorhaben aus dem Bereich der medizinischen Biotechnologie finanzieren, die sich auf das Gebiet der Arzneimittelentwicklung fokussieren und beispielhaft folgenden Anwendungsfeldern zuzuordnen sind:

  • Entwicklung, Optimierung und Automatisierung von Screeningverfahren für die Wirkstoffentwicklung, insbesondere auch das Screening nach neuen Leitstrukturen oder Optimierung von bereits bestehenden Leitstrukturen
  • Entwicklung von Plattformtechnologien für die Arzneimittelentwicklung
  • Entwicklung von experimentellen Krankheitsmodellen für die Arzneimittelentwicklung
  • Entwicklung von Methoden zur Analyse oder Verbesserung der Pharmakokinetik, der Pharmakodynamik und des Sicherheitsprofils eines Wirkstoffs, die deutliche Vorteile gegenüber vorhandenen Lösungen zeigen und dazu dienen, das Potenzial des Wirkstoffs auszuschöpfen oder dessen Einsatz erst möglich zu machen
  • Entwicklung von Arzneimitteln mit Hilfe von Technologien der künstlichen Intelligenz
  • Entwicklung von Vorhersagemodellen für die Analyse von Wirksamkeit und Sicherheit von Wirkstoffen
  • Herstellung von Prüfpräparaten nach Good Manufacturing Practice (auch durch Auftragsvergabe)
  • präklinische Entwicklung bis zur Entwicklung eines klinischen Wirkstoffkandidaten bis zum klinischen Proof-of-Concept (klinische Studien bis einschließlich Phase IIa sind förderfähig)

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihr risikoreiches industrielles Forschungs- und vorwettbewerbliches Entwicklungsvorhaben ist anwendungsbezogen und adresssiert einen hohen medizinischen Bedarf.
  • Ihr Vorhaben ist durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet und geht über den Stand der Technik hinaus.
  • Ein signifikanter Anteil der Forschungsleistung wird durch die beteiligten KMU erbracht, und der Nutzen des Vorhabens kommt in erster Linie diesen zugute.
  • Mindestens 50% der für das Projekt insgesamt beantragten Fördermittel kommen KMU sowie mittelständischen Unternehmen zugute.
  • Die Ergebnisse verwerten Sie vorrangig in Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz.
  • Sie haben geprüft, ob eine ausschließliche oder ergänzende Förderung aus dem EU-Forschungsrahmenprogramm möglich ist.
  • Als Partner eines Verbundprojekts haben Sie Ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung geregelt.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i.d.R. bis zu 50% der förderfähigen Kosten
    • für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben
    • für Hochschulen zusätzlich Projektpauschale von 20%
  • Förderdauer: bis zu 3 Jahre

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • die Entwicklung von Biosimilars

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie können eine ausführliche Erstberatung beim Lotsendienst für Unternehmen bei der Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes in Anspruch nehmen.

Das Antragsverfahren ist zweistufig.

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH.

In der ersten Stufe reichen Sie zunächst Projektskizzen ein, die jeweils zum 15.04 und zum 15.10 eines Jahres bewertet werden.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 30.06.2027

Weitere Informationen zum Programm:

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