Beratungsleistungen für KMU zur Gestaltung der Personalpolitik und zur Förderung von Innovationsfähigkeit (INQA-Coaching)

  • Zuschüsse, deren Höhe abhängig von Maßnahme und Zielregion ist
  • Für KMU, gemeinnützige KMU und Angehörige der freien Berufe
  • Fördert Beratungsprozess für eine mitarbeiterorientierte und zukunftsgerechte Personalpolitik sowie Coaching für KMU
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, z.B. Kammern, Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, Bildungswerke
  • rechtlich selbstständige kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der Freien Berufe, gemeinnützige KMU mit Sitz und Betriebsstätte in Deutschland, die seit mind. 2 Jahren am Markt bestehen

Was wird gefördert?

Sie erhalten einen Zuschuss für Beratungs- und Unterstützungsleistungen, mit denen Sie eine mitarbeiterorientierte und zukunftsgerechte Personalpolitik in Ihrem Unternehmen etablieren können. Außerdem werden Maßnahmen zur Steigerung der Innovationsfähigkeit unter Einbeziehung der Beschäftigten unterstützt.

Das Programm umfasst die folgenden Programmzweige:

  • INQA-Beratungsstellen (IBS): INQA-Beratung und administrative Begleitung der KMU, Qualitätssicherung und Nachhaltigkeit der Beratung, Programmunterstützung und Bewerbung des Programms in der Region
  • Coachings für KMU: beteiligungsorientierte, agile Beratungsprozesse
  • Übergeordnetes Zentrum (ÜZ) INQA-Coaching: Vernetzung der Akteure, Qualitätssicherung der Beratung

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie verfügen über das für die Projektdurchführung vorgesehene Personal mit hinreichenden Qualifikationen und Kenntnissen.
  • Das Vorhaben gehört nicht zu Ihren Pflichtaufgaben bzw. es gibt keine gesetzlichen Finanzierungsregelungen.
  • Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist sichergestellt.
  • Für Coachings für KMU gilt:
    • Beratungsleistungen werden von autorisierten Coaches nach Maßgabe der methodischen Vorgaben durchgeführt.
    • Beratungsleistungen beziehen sich auf einen personalpolitischen oder arbeitsorganisatorischen Veränderungsbedarf, der im Zusammenhang mit nachvollziehbaren digitalen Transformationen innerhalb des Betriebs steht.
    • Das Coaching erfolgt i.d.R. direkt vor Ort im Betrieb sowie unter Beteiligung der betrieblichen Interessenvertretung und der Beschäftigten.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • IBS: max. 80% der förderfähigen Ausgaben, abhängig von Art der Maßnahme und der Zielregion
    • Coaching KMU: max. 80% des Tagessatzes (max. Tagessatz: 1.200 €) je Beratungstag
    • ÜZ: max. 90% der förderfähigen Ausgaben, abhängig von Art der Maßnahme und der Zielregion

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Antragsverfahren für IBS und ÜZ sind zweistufig. Auf der ersten Stufe können Sie im Rahmen von Aufrufen Ihre Interessenbekundung über das Förderportal Z-EU-S einreichen.

Für Coachings ist das Antragsverfahren einstufig. Ihren Antrag reichen Sie innerhalb von 1 Monat nach Beendigung des Coachings bei der Deutschen Rentenversicherung Bund – Knappschaft-Bahn-See (KBS) – Fachbereich ESF ein.

Interessierte und qualifizierte Coaches können sich für die Aufnahme in den Coaching-Pool online bei der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) bewerben.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2027

Weitere Informationen zum Programm:

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