Wer wird gefördert?

  • juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, z.B. Kammern, Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, Bildungswerke
  • rechtlich selbstständige kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der Freien Berufe, gemeinnützige KMU mit Sitz und Betriebsstätte in Deutschland, die seit mind. 2 Jahren am Markt bestehen

Was wird gefördert?

Sie erhalten einen Zuschuss für Beratungs- und Unterstützungsleistungen, mit denen Sie eine mitarbeiterorientierte und zukunftsgerechte Personalpolitik in Ihrem Unternehmen etablieren können. Außerdem werden Maßnahmen zur Steigerung der Innovationsfähigkeit unter Einbeziehung der Beschäftigten unterstützt.

Das Programm umfasst die folgenden Programmzweige:

  • INQA-Beratungsstellen (IBS): INQA-Beratung und administrative Begleitung der KMU, Qualitätssicherung und Nachhaltigkeit der Beratung, Programmunterstützung und Bewerbung des Programms in der Region
  • Coachings für KMU: beteiligungsorientierte, agile Beratungsprozesse
  • Übergeordnetes Zentrum (ÜZ) INQA-Coaching: Vernetzung der Akteure, Qualitätssicherung der Beratung

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie verfügen über das für die Projektdurchführung vorgesehene Personal mit hinreichenden Qualifikationen und Kenntnissen.
  • Das Vorhaben gehört nicht zu Ihren Pflichtaufgaben bzw. es gibt keine gesetzlichen Finanzierungsregelungen.
  • Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist sichergestellt.
  • Für Coachings für KMU gilt:
    • Beratungsleistungen werden von autorisierten Coaches nach Maßgabe der methodischen Vorgaben durchgeführt.
    • Beratungsleistungen beziehen sich auf einen personalpolitischen oder arbeitsorganisatorischen Veränderungsbedarf, der im Zusammenhang mit nachvollziehbaren digitalen Transformationen innerhalb des Betriebs steht.
    • Das Coaching erfolgt i.d.R. direkt vor Ort im Betrieb sowie unter Beteiligung der betrieblichen Interessenvertretung und der Beschäftigten.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • IBS: max. 80% der förderfähigen Ausgaben, abhängig von Art der Maßnahme und der Zielregion
    • Coaching KMU: max. 80% des Tagessatzes (max. Tagessatz: 1.200 €) je Beratungstag
    • ÜZ: max. 90% der förderfähigen Ausgaben, abhängig von Art der Maßnahme und der Zielregion

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Antragsverfahren für IBS und ÜZ sind zweistufig. Auf der ersten Stufe können Sie im Rahmen von Aufrufen Ihre Interessenbekundung über das Förderportal Z-EU-S einreichen.

Für Coachings ist das Antragsverfahren einstufig. Ihren Antrag reichen Sie innerhalb von 1 Monat nach Beendigung des Coachings bei der Deutschen Rentenversicherung Bund – Knappschaft-Bahn-See (KBS) – Fachbereich ESF ein.

Interessierte und qualifizierte Coaches können sich für die Aufnahme in den Coaching-Pool online bei der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) bewerben.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2027

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt

Deutsche Rentenversicherung Bund

Knappschaft-Bahn-See (KBS) – Fachbereich ESF

Knappschaftsplatz 1
03046 Cottbus

Tel.: 0 355 355486918

Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA)

Geschäftsstelle

Mohrenstr. 20/21
10117 Berlin

Tel.: 0 30 20619546

Weitere Förderangebote

Unternehmen und Verwaltungen der Zukunft: INQA-Experimentierräume

Zuschuss bis zu 70% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben

Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)

Zuschüsse zwischen 50 und 90% des Tagewerksatzes, max. 8 Beratertage à 510 bis 918 € pro Beratertag

ESF-Bundesprogramm - Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern (ESF-Sozialpartnerrichtlinie)

Zuschüsse bis zu 2 Mio. € je Vorhaben

Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) - Beratung

Zuschüsse bis zu 70% bei Belegschaftsinitiativen bei max. 1.000 € pro Tagewerk

Unternehmensberatungen für KMU

Zuschüsse von 50 bis 80% der förderfähigen Beratungskosten