Wiederaufbau NRW anlässlich von Schäden durch Starkregen und Hochwasser im Juli 2021 - Aufbauhilfen für Privathaushalte und Unternehmen der [...]

  • Billigkeitsleistungen i.d.R. bis zu 80% der förderfähigen Kosten sowie Pauschalen für Hausrat
  • Für selbstnutzende Eigentümer, Vermieter und Unternehmen der Wohnungswirtschaft
  • Finanziert Beseitigung von Schäden sowie Einkommenseinbußen, die durch Starkregen und Hochwasser im Juli 2021 entstanden sind, und den Wiederaufbau
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden
  • private Vermieterinnen und Vermieter von Wohngebäuden
  • Unternehmen der Wohnungswirtschaft

Was wird gefördert?

Sie können eine finanzielle Unterstützung erhalten zur Beseitigung von Schäden, die durch den Starkregen und das Hochwasser im Juli 2021 in Nordrhein-Westfalen entstanden sind.

Es werden Billigkeitsleistungen insbesondere für folgende Maßnahmen gewährt:

  • Beseitigung von Schäden an Wohngebäuden und sonstigen baulichen Anlagen, die für die Funktionsfähigkeit der privaten Wohngebäude einschließlich Garagen und Stellplätze erforderlich sind
  • Beseitigung von Schäden an Bachuferbefestigungen
  • Neuerrichtung oder Erwerb von gleichartigen Wohngebäuden als Ersatz für das durch das Schadenereignis zerstörte oder nachweislich nicht mehr nutzbare Wohngebäude auch an anderer Stelle (Ersatzvorhaben)
  • Beseitigung von Schäden an untergeordneten Gewerberäumen in Gebäuden mit überwiegendem Wohnzweck
  • dringend erforderliche temporäre Maßnahmen in zwingenden Fällen
  • anerkannte Maßnahmen des Denkmalschutzes
  • Erstellung von Gutachten und Planungsunterlagen
  • Ausgaben für den eigenen Hausrat
  • Abriss- und Aufräumarbeiten
  • begleitende Maßnahmen wie Moderation, Beratung, Austausch und Wissensvermittlung
  • in begründeten Fällen auch Modernisierungsmaßnahmen
  • im Fall von Unternehmen auch Ausgleich von Einkommenseinbußen aufgrund einer vollständigen oder teilweisen Unterbrechung der Geschäftstätigkeit während eines Zeitraums von max. 6 Monaten nach Schadenseintritt

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die Schäden und Einkommenseinbußen stehen in einem direkten ursächlichen Zusammenhang mit dem Schadensereignis von Juli 2021.
  • Durch direkte Einwirkung des Schadensereignisses wurden bauliche Anlagen und Wege beschädigt oder zerstört.
  • Die Billigkeitsleistung darf nicht zu einer Überkompensation führen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Billigkeitsleistung
  • Förderumfang: bis zu 80% der förderfähigen Kosten, für denkmalpflegerischen Mehraufwand bis zu 100%
  • Förderhöhe: Pauschale für Hausrat
    • Ein-Personen-Haushalt: 13.000 €
    • Mehr-Personenhaushalt: erste Person 13.000 €, Ehe- oder Lebenspartner 8.500 €, jede weitere Person 3.500 €
    • Wohngemeinschaft: 3.500 € für jede zugehörige und dort gemeldete Person

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Gebäude, die bei Schadenseintritt nicht nutzbar waren (Ausnahme: Gebäude in Bau oder Wiederherstellung)
  • Gebäude, die bei Schadenseintritt zum Rückbau vorgesehen waren
  • Gärten von privat genutzten Wohngebäuden einschließlich baulicher Anlagen
  • Schäden, die in der Regel durch zumutbare Eigenleistung beseitigt werden können
  • Geschäftsbetriebe, die vor Hochwassereintritt insolvent waren
  • Betriebe, die den Geschäftsbetrieb nach der Bewilligung nicht wiederaufnehmen

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag elektronisch über ein Onlineförderportal.

Zahlreiche Kreise und kreisfreien Städte bieten eine „Vor-Ort-Beratung“ zum Antragsverfahren im Rahmen der „Aufbauhilfen für Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft“ an. Nähere Informationen dazu können Sie z.B. auf der Homepage Ihres Kreises oder Ihrer Stadt erhalten.

Wichtig: Sie müssen den Antrag bis spätestens 30.06.2026 stellen.

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