Wer wird gefördert?

  • innovative Wachstumsunternehmen der gewerblichen Wirtschaft, an denen bereits ein professioneller Wagniskapitalgeber beteiligt ist, insbesondere
    • noch jüngere Unternehmen, noch ohne weitgehend etabliertes Geschäftsmodell und gefestigte Finanzierungsstrukturen,
    • Unternehmen, mit schnellem Unternehmenswachstum und skalierbaren (zum Teil noch volatilen) Geschäftsmodellen und in der Regel erwartetem, signifikantem Umsatzanstieg,
  • börsennotierte Unternehmen,
  • Projektgesellschaften,

mit Sitz in der europäischen Union und mindestens einer Tochtergesellschaft, Niederlassung, Betriebsstätte oder Filiale in Deutschland

Was wird gefördert?

Als junges, innovatives und schnell wachsendes Technologieunternehmen können Sie eine Finanzierung für den Auf- oder Ausbau oder die Skalierung von Geschäftsmodellen und zur Umsetzung wachstumsfördernder Maßnahmen erhalten.

Mit der Förderung können Sie insbesondere folgende Vorhaben finanzieren:

  • Working Capital in Form von Betriebsmittellinien
  • Akquisitionen
  • sonstige umsatzsteigernde Maßnahmen

Ferner können im Rahmen des Programms auch

  • Equity Bridge Loans zur Zwischenfinanzierung zwischen zwei Eigenkapitalrunden
  • Pre-IPO Debt zur Deckung der Vorlaufkosten für einen Börsengang bzw. zur Stabilisierung und
    Stärkung der Finanzierungsstruktur, um auf einen Börsengang hinzuwirken („IPO-Readiness“) sowie
  • Post-IPO Debt für börsennotierte Wachstumsunternehmen

vergeben werden.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Es handelt sich um wachstumsfördernde Maßnahmen.
  • Das Vorhaben muss mit der Ausschlussliste und den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe vereinbar sein.
  • Ihr Vorhaben erfüllt die im Investitionsland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards.
  • Als börsennotiertes Unternehmen, das bei Antragstellung seit mehr als 5 Jahren an der Börse gelistet ist, müssen Sie zusätzlich eines der folgenden Kriterien erfüllen:
    • Umsatzwachstum i.H.v. mehr als 25 % p.a. im Durchschnitt der letzten 3 Jahre
    • Finanzierungsbedarf beträgt mehr als 50% des durchschnittlichen Jahresumsatzes der letzten 3 Jahre
    • in den letzten 3 Jahren durchgängig negatives EBIT (auf Jahresbasis)
    • bis zum Antragszeitpunkt keine Fremdfinanzierung über den Kapitalmarkt
  • Kreditinstitute, Versicherungen oder vergleichbare Finanzinstitutionen, mit Ausnahme von Wagniskapitalgebern, dürfen nicht mit mehr als 25% am antragstellenden Unternehmen unmittelbar oder mittelbar beteiligt sein. Wagniskapitalgeber dürfen unabhängig von der Höhe der Beteiligung am antragstellenden Unternehmen unmittelbar oder mittelbar beteiligt sein.

Wie wird gefördert?

  • Förderart:
    • Finanzierung mit flexiblen Finanzierungsstrukturen, Laufzeiten und Konditionen
    • Finanzierung ausschließlich in Kooperation mit privaten Kreditgebern
  • Finanzierungsanteil:
    • Finanzierungsbeteiligung zu gleichen Bedingungen wie die der jeweiligen privaten Kreditgeber
    • 500.000 € bis 125 Mio. €

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können die Finanzierung mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombinieren. Der Anteil der öffentlichen Hand inklusive KfW-Finanzierung darf insgesamt nicht mehr als 2/3 der gesamten Fremdfinanzierung betragen.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

Maßnahmen von Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie als Unternehmen wenden sich an einen geeigneten privaten Kredit- bzw. Venture Debt-Geber. Die Beteiligung der KfW erfolgt auf Einladung des privaten Finanzierungspartners.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Merkblatt der KfW Bankengruppe, Stand 11/2026
  • KfW-Information vom 31.01.2023

Kontakt

KfW Bankengruppe

Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main

Hotline 0 800 539-9002
Tel.: 0 69 7431-0

Formulare und Merkblätter

Weitere Förderangebote

NRW.Venture

Direkte Minderheitsbeteiligung oder Wandeldarlehen bis zu 15 Mio. € - initiales Investment bis 5 Mio. €

NRW.BANK.Venture Center

Orientierung und Begleitung von wachstums-/venture-orientierten Start-up-Vorhaben aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen

High-Tech Gründerfonds (HTGF)

Wandeldarlehen oder Kauf von Unternehmensanteilen