Straßenausbaubeiträge – Zuweisungen und Erstattungen
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Zuschüsse von 100% des umlagefähigen Aufwands für betroffene Anlieger bzw. Erstattung von Beitragsausfällen der Kommunen bedingt durch das Beitragserhebungsverbot nach § 8 KAG
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Von Gemeinden und Gemeindeverbänden zu beantragen (mittelbar für die Anlieger)
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Finanziert die vollständige Entlastung der Beitragspflichtigen bei Straßenausbaumaßnahmen (Anliegerbeiträge)
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Fördergeber: Land NRW