Straßenausbaubeiträge – Zuweisungen und Erstattungen

  • Zuschüsse von 100% des umlagefähigen Aufwands für betroffene Anlieger bzw. Erstattung von Beitragsausfällen der Kommunen bedingt durch das Beitragserhebungsverbot nach § 8 KAG
  • Von Gemeinden und Gemeindeverbänden zu beantragen (mittelbar für die Anlieger)
  • Finanziert die vollständige Entlastung der Beitragspflichtigen bei Straßenausbaumaßnahmen (Anliegerbeiträge)
  • Fördergeber: Land NRW

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind alle Gemeinden und Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen.

Begünstigte sind die Straßenausbaubeitragspflichtigen

Was wird gefördert?

Gefördert werden beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen, die in Nordrhein-Westfalen vorgenommen werden.

Dabei übernimmt das Land 100% der kommunalen Straßenausbaubeiträge. Die Förderung erfolgt als Zuweisung des Landes an die Kommunen. Diese geben die Förderung an die Beitragspflichtigen weiter, wodurch die Beitragspflichtigen in ihrem Beitragsbescheid vollständig von den Anliegerbeiträgen entlastet werden.

Im Rahmen des Beitragserhebungsverbotes nach § 8 KAG werden 100% der Beitragsausfälle gemäß Erstattungsverordnung erstattet.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss bzw. Erstattung
  • Förderhöhe: 100% des umlagefähigen Aufwands bzw. gemäß Erstattungsverordnung

Nachhaltigkeit

Die verbindlichen ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANK geben für förderfähige Vorhaben und deren Antragsteller einzuhaltende Bedingungen vor oder schließen diese grundsätzlich von einer Finanzierung aus. Um nachhaltige Transformationen zu ermöglichen, können unter besonderen Umständen Förderungen von grundsätzlich ausgeschlossenen Antragstellern (siehe 2.1 der ESG-Fördervoraussetzungen), dennoch umsetzbar sein. Die ESG-Fördervoraussetzungen und weitergehende Informationen zum Thema Nachhaltigkeit der NRW.BANK sind unter www.nrwbank.de/nachhaltigkeit zu finden.

In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:

  

Wie erfolgt die Antragstellung?

Anträge sind auf den vorgesehenen Formularen an die NRW.BANK zu richten. Anträge, welche nach der Erstattungsverordnung gestellt werden, sind zwingend über das Kommunenportal bei der NRW.BANK einzureichen.

Wichtig:

  • Bitte verwenden Sie immer das aktuelle Formular, das Sie auf unserer Internetseite finden.
  • Fügen Sie bitte immer den maßgeblichen Beschluss zur Durchführung der baulichen Maßnahme bei.
  • Der im Förderantrag anzugebene Durchführungszeitraum bezeichnet den Zeitraum der Abrechnung der Maßnahme gegenüber dem Beitragspflichtigen. Die Zeiträume der Baudurchführung sind hier nicht anzugeben.

Kundenbetreuung Öffentliche Kunden Rheinland 

Kundenbetreuung Öffentliche Kunden Westfalen 

Formulare und Merkblätter

Weitere Förderangebote

Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau (FöRi-kom-Stra)

Zuschüsse abhängig vom Vorhaben, max. 80% der förderfähigen Ausgaben bei Anteilsfinanzierungen

NRW.BANK.Kommunal Invest/ NRW.BANK.Kommunal Invest Plus

Zinsgünstige Darlehen bis 150 Mio. € pro Jahr und Antragsteller mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100%

NRW.BANK.Ergänzungsprogramm.Abwasser

Zinsgünstige Darlehen bis 5 Mio. € und einem Finanzierungsanteil von bis zu 100% in Kombination mit einer ZunA-Förderung - Laufzeit 30 Jahre