EU-Innovationsfonds

  • Zuschüsse bis zu 60% der zusätzlichen Kapital- und Betriebskosten im Zusammenhang mit der Innovation
  • Für gewerbliche Unternehmen
  • Fördert hochinnovative Technologien und große Vorzeigeprojekte mit europäischem Mehrwert, die zu erheblichen Emissionseinsparungen führen
  • Fördergeber: EU

Wer wird gefördert?

  • gewerbliche Unternehmen

Was wird gefördert?

Der Innovationsfonds ist ein Finanzierungsinstrument zur Erfüllung der Verpflichtungen der EU im Rahmen des Pariser Abkommens und dem Ziel, bis 2050 ein klimaneutrales Europa zu schaffen.

Sie können einen Zuschuss erhalten für hochinnovative Technologien und große Vorzeigeprojekte mit europäischem Mehrwert, die zu erheblichen Emissionsreduktionen führen.

Mit dem Zuschuss können Sie Vorhaben folgenden Bereichen finanzieren:

  • innovative kohlenstoffarme Technologien und Prozesse in energieintensiven Industrien, einschließlich Produkten, die kohlenstoffintensive Industrien ersetzen
  • Kohlenstoffabscheidung und -verwertung (CCU)
  • Bau und Betrieb der Kohlenstoffabscheidung und -speicherung (CCS)
  • innovative erneuerbare Energieerzeugung
  • Speicherung von Energie
  • Netto-Null-Technologien
  • saubere Fertigungstechnologien
  • Seeverkehr
  • Luftverkehr
  • Straßenverkehr
  • Gebäudesektor

Die zu finanzierenden Projekte sollen breit gestreut werden, um eine optimale Ausgewogenheit innovativer Technologien in allen infrage kommenden Sektoren (energieintensive Industrien, erneuerbare Energien, Energiespeicherung, CCS und CCU) und in allen Mitgliedstaaten, Liechtenstein, Island und Norwegen zu erreichen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die Projekte werden auf der Grundlage folgender Kriterien ausgewählt
    • Wirksamkeit der Vermeidung von Treibhausgasemissionen
    • Grad der Innovation
    • Projektreife
    • Skalierbarkeit
    • Kosteneffizienz
  • Die Projekte sind hinsichtlich der Planung, des Geschäftsmodells und der finanziellen und rechtlichen Struktur hinreichend ausgereift.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe: max. 60% der zusätzlichen Kapital- und Betriebskosten im Zusammenhang mit der Innovation

Wie erfolgt die Antragstellung?

Es werden i.d.R. zweimal im Jahr Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen über das Funding & Tender-Portal veröffentlicht.

Die Aufrufe erfolgen getrennt nach Projektgröße:

  • kleine Projekte („small-scale“) mit Gesamtkapitalkosten unter 20 Mio. €
  • mittelgroße Projeke  („medium-scale“) mit Gesamtkapitalkosten zwischen 20 Mio. und 100 Mio. €
  • Großprojekte („large-scale“) über 100 Mio. € der Gesamtkapitalkosten

Das Bewerbungsverfahren ist i.d.R. zweistufig. Bei kleinen Projekten kann es einstufig sein.

Sie reichen Ihren Projektvorschlag bzw. Antrag bei der Exekutivagentur Innovation und Netzwerke (CINEA) ein.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Weitere Informationen zum Programm:

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