Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)

  • Zuschüsse bis zu 100% der zuwendungsfähigen Kosten bzw. Ausgaben, abhängig von Art des Projekts und Größe des Unternehmens
  • Für KMU, Angehörige der Freien Berufe, Handwerker, gemeinnützige Unternehmen, Forschungseinrichtungen
  • Fördert vielfältige Innovationsaktivitäten in verschiedenen Projektformen in Deutschland
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • KMU gemäß KMU-Definition der EU mit Betriebstätte oder Niederlassung in Deutschland
  • Angehörige der freien Berufe, Handwerker, andere Selbständige
  • gemeinnützige Unternehmen, die unternehmerisch wirtschaftlich tätig sind
  • Neugründer, die glaubhaft darlegen, bei Förderbeginn ein das Projekt umsetzendes Unternehmen in Deutschland zu führen
  • Forschungseinrichtungen, einschließlich Hochschulen

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für in Deutschland durchzuführende Innovationsaktivitäten – insbesondere auch nichttechnische, etwa digitale, kreativwirtschaftliche, soziale und ökologische Innovationen – in folgenden Projektformen erhalten:

  • Machbarkeit: Experimentelle Einzel- oder Kooperationsprojekte in der innovativen Frühphase mit dem Charakter von Machbarkeitstests
  • Marktpilotierung: Komplexe Einzel- und Kooperationsprojekte zur Ausreifung von Innovationen samt umfangreichen Markttests und Pilotierung am Markt

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Wesentliches Kriterium für die Förderentscheidung ist die Neuartigkeit Ihrer Problemlösung, etwa durch ein bislang nicht existierendes Servicekonzept oder Geschäftsmodell.
  • Ihr Projekt hat auch im internationalen Vergleich Neuigkeitswert.
  • Ihr Projekt kann ohne Förderung gar nicht oder nur mit Zeitverzögerung und in bedeutend geringerem Umfang realisiert werden.
  • Im Fall von Kooperationsprojekten ist eine Kooperationsvereinbarung erforderlich. Der geringste Anteil an dem Projekt liegt bei mind. 20%.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Föderumfang: abhängig von der Art des Projekts und der Größe des Unternehmens
    • Kleinstunternehmen: für Machbarkeitsprojekte bis zu 70%, für Marktreifeprojekte bis zu 55% der zuwendungsfähigen Kosten/Ausgaben
    • kleine Unternehmen: für Machbarkeitsprojekte bis zu 65%, für Marktreifeprojekte bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten/Ausgaben
    • mittlere Unternehmen: für Machbarkeitsprojekte bis zu 60%, für Marktreifeprojekte bis zu 45% der zuwendungsfähigen Kosten/Ausgaben
    • für gemeinnützige KMU: für Machbarkeitsprojekte bis zu 75%, für Marktreifeprojekte bis zu 60% der zuwendungsfähigen Kosten/Ausgaben
    • für Forschungseinrichtungen und Hochschulen: bis zu 100% der zuwendungsfähigen Kosten/Ausgaben
  • Förderhöhe:
    • Machbarkeitsprojekte: bis zu 80.000 € sind zuwendungsfähig
    • Marktreifeprojekte: bis zu 330.000 € sind zuwendungsfähig

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Projekte zur routinemäßigen Adaptionen bestehender Produkt-, Dienstleistungs-, Prozess-, Organisations- und Marketingkonzepte oder Geschäftsmodelle
  • Projekte zur Abarbeitung eines Auftrags Dritter
  • Projekte, die im Rahmen anderer Förderprogramme des Bundes, der Länder oder der Europäischen Kommission unterstützt werden, ausgenommen Kredit- und Beteiligungsprogramme

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Förderung erfolgt im Rahmen gesonderter Aufrufe.

Im Rahmen des Förderaufrufs „Fachkräftesicherung und Arbeitsmarktintegration“ konnten Sie Ihren Antrag bis zum 19.08.2025 einreichen.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2027

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Scharnhorststraße 34-37
10115 Berlin

Tel.: 0 30 18615-0

Weitere Förderangebote

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Zuschüsse von 25% bis 95% der förderfähigen Kosten, 60.000 bis 3 Mio. € je nach Antragsteller und Maßnahme

progres.nrw - Programmbereich Innovation

Zuschüsse bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben

BMWE-Innovationsgutscheine (go-Inno)

Zuschüsse bis zu 50% der förderfähigen Kosten, max. 20.000 € pro Jahr

EU-Innovationsfonds

Zuschüsse bis zu 60% der zusätzlichen Kapital- und Betriebskosten im Zusammenhang mit der Innovation