Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie (FöRL HWRM/WRRL)
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Zuschüsse zwischen 40 und 80% der förderfähigen Ausgaben, für Unternehmen zwischen 25 und 70%
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Für juristische Personen des öffentlichen Rechts, u.U. auch des Privatrechts und Unternehmen
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Fördert Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und zum Hochwasserrisikomanagement
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Fördergeber: Land NRW