Wer wird gefördert?

  • juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
  • wirtschaftlich tätige natürliche Personen

mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für innovative Produkte im Bereich der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie.

Mitfinanziert werden folgende Vorhaben:

  • Beschaffung oder Umrüstung von Fahrzeugen (Straße, Schiene und Wasser) und Sonderfahrzeugen
  • hocheffiziente brennstoffzellenbasierte Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) zur Bordenergieversorgung auf Schiffen, Landfahrzeugen und Flugzeugen
  • Bau, Installation, Modernisierung und/oder Erweiterung stationärer oder mobiler Wasserstofftankstellen
  • Elektrolyseanlagen zur Erzeugung von Wasserstoff für den Einsatz im Mobilitätsbereich
  • Umweltstudien

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie sind verpflichtet, projektbezogene Informationen für die Koordinierung übergeordneter Programmthemen zu liefern und sich ggf. aktiv an der Begleitforschung zu beteiligen.
  • Sie dürfen mit dem Vorhaben nicht vor Erlass des Zuwendungsbescheids beginnen.
  • Erwerb oder Umrüstung von Fahrzeugen und Sonderfahrzeugen: Die Fahrzeuge sind als sauber bzw. emissionsfrei eingestuft.
  • Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung: Die Anlagen erbringen im Vergleich zur getrennten Erzeugung Primärenergieeinsparungen.
  • Wasserstoffbetankungsinfrastruktur im Mobilitätssektor: Der für die Nutzung der Infrastruktur oder den Verkauf des Wasserstoffs in Rechnung gestellte Preis entspricht dem Marktpreis.
  • Elektrolyseanlagen: Der erzeugte Wasserstoff wird überwiegend im Mobilitätsbereich bzw. für die Tankinfrastruktur eingesetzt und aus erneuerbaren Energien hergestellt.
  • Umweltstudien: Die Studie bezieht sich unmittelbar auf Investitionen, die dem Umweltschutz dienen, und wird bei einem qualifizierten Dienstleister in Auftrag gegeben.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben
    • Umweltstudien: bis zu 50% der Ausgaben
  • Kleinen und mittleren Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU können im Einzelfall höhere Beihilfeintensitäten gewährt werden.

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können die Förderung in der Regel nicht mit anderen öffentlichen Mitteln kumulieren.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Unternehmen oder Personen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
  • Antragsteller, die zur Abgabe einer Vermögensauskunft verpflichtet sind

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Förderung erfolgt im Rahmen gesonderter Aufrufe.

Sie stellen den Antrag beim Projektträger Jülich, Geschäftsbereich Energie, Verkehr, Infrastruktur (EVI).

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2026

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt

Projektträger Jülich (PtJ)

Geschäftsbereich EVI

Lützowstr. 109
10785 Berlin

Tel.: 0 30 20199-532

Weitere Förderangebote

Nachhaltige Mobilität - Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II - Forschung, Entwicklung und Innovation

Zuschüsse bis zu 50% für Unternehmen, bis zu 80% für Gebietskörperschaften und bis zu 100% für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen