Wer wird gefördert?

  • rechtlich selbständige gemeinnützige Forschungseinrichtungen, die weder einer Hochschule noch einer grundfinanzierten Wissenschaftsgemeinschaft angehören, mit Sitz oder Zweigstelle in einer strukturschwachen Region in Deutschland

Was wird gefördert?

Als gemeinnützige externe Industrieforschungseinrichtung können Sie einen Zuschuss zu Ihrer Forschungs- und Entwicklungstätigkeit erhalten.

Mit dem Zuschuss können Sie insbesondere folgende Vorhaben finanzieren:

  • marktorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
  • Vorhaben der Vorlaufforschung
  • investive Vorhaben zur Verbesserung der wissenschaftlich-technischen Infrastruktur

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihr Vorhaben wird in einer strukturschwachen Region entsprechend den Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ durchgeführt.
  • Ihr Vorhaben ist durch einen hohen Neuheitsgrad sowie ein hohes technisches Risiko gekennzeichnet.
  • Der internationale Stand der Technik ist zumindest erreicht, und der Stand der Technik in der Forschungseinrichtung übertroffen.
  • Die geplante Maßnahme kann ohne die Förderung nicht oder nur mit erheblichem Zeitverzug realisiert werden.
  • Vorhaben der Vorlaufforschung müssen einem hohen wissenschaftlichen Anspruch genügen.  Die angestrebten Forschungsergebnisse lassen attraktive Innovationspotenziale und breite Applikationsmöglichkeiten für die mittelständische Wirtschaft erwarten.
  • Sie stellen Ihre grundlegenden Forschungs- und Entwicklungsergebnisse der Allgemeinheit, insbesondere den KMU in nicht diskriminierender Weise zur Verfügung zu stellen.
  • Marktorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben streben neue Erzeugnisse und Verfahren an, die technisch und wirtschaftlich machbar erscheinen, deutliche Marktchancen besitzen und eine zügige Markteinführung erwarten lassen.
  • Die Forschungseinrichtung verfügt über die grundlegende materiell-technische Ausstattung sowie ausreichendes qualifiziertes wissenschaftlich-technisches Personal zur Durchführung von Forschungsvorhaben und ist wirtschaftlich gefestigt.
  • Bei Kooperation mehrerer Forschungseinrichtungen legen Sie eine Kooperationsvereinbarung vor.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • im Rahmen der Vorlaufforschung bis zu 90% der förderfähigen Kosten, max. 550.000 €
    • im Rahmen der marktorientierten Forschung und Entwicklung bis zu 70% der förderfähigen Kosten, max. 400.000 €
    • bei investiven Vorhaben bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben, bei kleinen Forschungseinrichtungen mit weniger als 50 Beschäftigten max. 250.000 €, bei den übrigen Forschungseinrichtungen max. 500.000 € je Einrichtung und Haushaltsjahr
  • Förderdauer:
    • für marktorientierte FuE-Vorhaben und Vorhaben der Vorlaufforschung i.d.R. 30 Monate
    • für investive Vorhaben i.d.R. 12 Monate

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der EURONORM GmbH, dem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beauftragten Projektträger.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2026

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt

EURONORM GmbH

Projektträger des BMWK

Stralauer Platz 34
10243 Berlin

Tel.: 0 30 97003-043

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Referat VIC4

Scharnhorststraße 34-37
10115 Berlin

Tel.: 0 30 18615-0

Weitere Förderangebote

Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF)

Zuschüsse i.d.R. bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben, max. 275.000 € je Forschungseinrichtung

Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) - CORNET

Zuschüsse abhängig von der Antragslage, Koordinierungspauschale bis zu 5% und max. 20.000 €

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Zuschüsse von 25% bis 95% der förderfähigen Kosten, 60.000 bis 3 Mio. € je nach Antragsteller und Maßnahme