Wer wird gefördert?

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Anstalten öffentlichen Rechts
  • Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung
  • außeruniversitäre Einrichtungen
  • Ingenieurbüros
  • Konsortien und Verbünde der vorgenannten Einheiten

mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für forschungs- und anwendungsorientierte Entwicklungsprojekte im Bereich innovativer Hafentechnologien.

Mit dem Zuschuss können Sie Vorhaben mit folgenden Schwerpunkten finanzieren:

  • technische Innovationen zur Optimierung des Güterumschlags und für die Abfertigung von Passagieren
  • Optimierung der Lagerhaltung
  • innovative und informationstechnische Konzepte und Systeme zur Steuerung und Abwicklung der Waren- und Fahrgastströme im Hafen
  • informationstechnische horizontale Integration über Wertschöpfungsnetzwerke sowie vertikale Integration und vernetzte Produktionssysteme (Industrie 4.0)
  • Verbesserung der IT-Sicherheit
  • Automatisierungsprozesse und Mensch-Technik-Interaktion
  • technische Innovationen zur Steigerung der Energieeffizienz im Hafen und Verringerung der Umweltbelastung

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihr Vorhaben ist mit einem technisch-wirtschaftlichen Risiko verbunden, so dass es aus wirtschaftlichen Gründen ohne Gewährung der Zuwendung nicht durchgeführt würde.
  • Ihr Vorhaben ist jeweils vollständig einer oder mehreren der Kategorien der EU zur industriellen Forschung, experimentellen Entwicklung oder Durchführbarkeitsstudien zuzuordnen.
  • Sie berücksichtigen die Regelungen der EU.
  • Mit dem Vorhaben dürfen Sie vor Erlass des Zuwendungsbescheids noch nicht begonnen haben.
  • Sie verfügen über die notwendige fachliche Qualifikation und ausreichende Kapazität zur Durchführung des Projekts.
  • Verbundpartner arbeiten abgestimmt, arbeitsteilig und interdisziplinär mit dem Ziel, Kapazitäten effizienter zu nutzen, Synergieeffekte zu erzielen und den Wissenstransfer zu beschleunigen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss mit Höchstbetragsbegrenzung
  • Förderumfang:
    • für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis zu 50% der förderfähigen Kosten
    • für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben
  • Kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten.
  • Förderdauer: bis zu 4 Jahre

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten (Ausnahmen gelten für die Zeit vom 01.01.2020 bis 30.06.2021)

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag bei der TÜV Rheinland Consulting GmbH.

Die Förderung erfolgt im Rahmen gesonderter Aufrufe.

Im Rahmen des 5. Förderaufrufs konnten Sie Ihren Antrag bis zum 06.05.2025 stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2025

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt

Projektträger Innovative Hafentechnologien

TÜV Rheinland Consulting GmbH
Zentralbereich Forschungsmanagement

Am Grauen Stein 33
51105 Köln

Tel.: 0 221 806-4174

Weitere Förderangebote

NRW.BANK.Infrastruktur

Zinsgünstige Darlehen bis 150 Mio. € und einem Finanzierungsanteil von bis zu 100%

NRW.BANK.Infrastrukturfinanzierungen (für Konsortial-, Projekt- und Direktfinanzierungen)

100% Direktkredite und Konsortialfinanzierungen mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 50%

Private Gleisanschlüsse (Anschlussförderrichtlinie)

Zuschüsse bis zu 80% der förderfähigen Investitionsausgaben, max. 10 €/Tonne bzw. 40 €/1.000 Tonnenkilometer pro Jahr