Innovationsprogramm Verbraucherschutz
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Zuschüsse bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben, max. 500.000 €
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Für Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, sonstige natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen mit Niederlassung in Deutschland
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Fördert Projekte im Bereich der Verbraucherinnovation in Recht und Wirtschaft
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Fördergeber: Bund