Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts.

Das Programm steht neben den EU-Mitgliedstaaten auch folgenden Ländern offen:

  • Beitritts- und Kandidatenländer
  • Länder des EWR
  • Länder der Europäischen Nachbarschaftspolitik sowie
  • Länder, die Mitglieder der Europäischen Umweltagentur geworden sind

Was wird gefördert?

Das Programm bildet die Grundlage für Maßnahmen zur Förderung des Umwelt- und Klimaschutzes durch die Europäische Union in den Jahren 2021 bis 2027.

LIFE besteht aus den folgenden vier Teilprogrammen:

Das Teilprogramm „Umwelt“ umfasst folgende Schwerpunkte:

  • Naturschutz und Biodiversität/Nature and Biodiversity
  • Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität/Circular Economy and Quality of Life
  • Klimaschutz und Klimaanpassung/Climate Change Mitigation and Adaptation
  • Energiewende/Clean Energy Transition (CET)

Gefördert werden insbesondere folgende Arten von Projekten:

  • Pilotprojekte
  • Demonstrationsprojekte
  • Best-Practice-Projekte
  • strategische integrierte Projekte
  • Projekte der technischen Hilfe
  • Projekte zum Kapazitätsaufbau
  • vorbereitende Projekte
  • Betriebskostenzuschüsse für Umwelt-NGOs
  • Informations-, Sensibilisierungs- und Verbreitungsprojekte
  • sonstige Maßnahmen, die zur Erreichung der allgemeinen Ziele des Programms erforderlich sind

Aus dem LIFE-Programm können zudem Aktivitäten der Kommission finanziert werden, mit denen die Einleitung, Durchführung und Verbreitung von umwelt- und klimapolitischen Strategien und Rechtsvorschriften der Union gefördert werden. Hierzu zählen:

  • Information und Kommunikation,
  • Studien, Erhebungen, Modellierungen und Entwicklung von Szenarien,
  • Vorbereitung, Durchführung, Überwachung, Prüfung und Evaluierung von Projekten, Politiken, Programmen und Rechtsvorschriften,
  • Workshops, Konferenzen und Sitzungen,
  • Vernetzung und Plattformen für bewährte Verfahren,
  • sonstige Aktivitäten, die zur Erreichung der allgemeinen Ziele des Programms erforderlich sind.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Antragstellende sollten die notwendigen Kapazitäten und Erfahrung in der Beantragung und der Umsetzung eines mehrjährigen Projekts mit Dokumentations- und Berichtspflichten mitbringen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Finanzierung durch Zuschüsse oder durch Vergabe öffentlicher Aufträge
  • Förderhöhe: abhängig von der Art der geplanten Maßnahme, in der Regel bis zu 60% der förderfähigen Kosten
  • Budget: für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2027 insgesamt 5,432 Mrd €

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

Ausgenommen sind so genannte „Ein-Mensch-Unternehmen“, bei denen keine eindeutige Trennung zwischen dem Eigentümer bzw. der Eigentümerin und dem Unternehmen besteht.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Durchführung des Programms erfolgt auf der Grundlage mehrjähriger Arbeitsprogramme mit einer Laufzeit von 4 bzw. 3 Jahren.

Im Rahmen der Arbeitsprogramme veröffentlicht die Kommission jährliche Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für die Teilbereiche des Programms.

Projektträger ist die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2027

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt

Europäische Kommission

Generaldirektion Umwelt (DG ENV)

Rue de la Loi/Wetstraat 200
B-1049 Brüssel

Hotline 00800 67891011 (Europe Direct)
Tel.: +32 2 2991111 (Zentrale)

Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA)

Chaussée de Wavre 910
B-1040 Brüssel

Hotline +32 2 299 5252
Tel.: +32 2 29-91111

Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH

IKI Office

Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn

Tel.: 0 228 99305-4363, -8093

Weitere Förderangebote

Europäische Klimaschutzinitiative (EUKI)

Zuschüsse von bis zu 1 Mio. € pro Vorhaben

Internationale Klimaschutzinitiative (IKI)

Zuschüsse abhängig von der jeweiligen Maßnahme

KfW-Umweltprogramm

Kredite bis zu 100% der förderfähigen Kosten, max. 25 Mio. € pro Vorhaben (in Ausnahmefällen bis max. 50 Mio €), Tilgungszuschüsse bis zu 1,5 Mio. €