progres.nrw - Programmbereich Innovation

  • Zuschüsse bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Für juristische Personen und Unternehmer
  • Fördert anwendungsorientierte Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte sowie Durchführbarkeitsstudien im Energiebereich
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen, v.a. Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Gemeinden und Gemeindeverbände, Vereine und Verbände
  • natürliche Personen, die Unternehmer sind

Bevorzugt gefördert werden folgende Kooperationen:

  • Unternehmen untereinander
  • von Wissenschaft und Wirtschaft

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für Vorhaben zur effizienten Energieumwandlung und -nutzung erhalten

Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben finanzieren:

  • industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung
  • Demonstrations- und Pilotprojekte
  • innovative Vorhaben in anderen Energiethemenfeldern bei außerordentlichem Landesinteresse
  • Durchführbarkeitsstudien
  • Forschungs-, Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen
  • Gründung und der Aufbau von Netzwerken und Clustern
  • Prozessinnovationen
  • innovative Kurzprojekte („Sprinterprojekte“)

Förderfähig sind die notwendigen Ausgaben/Gemeinkosten für innovative Elemente, die unmittelbar mit Ihrem Vorhaben zusammenhängen.

Gefördert werden Vorhaben insbesondere in den folgenden Themenfeldern:

  • Ausgleich fluktuierender erneuerbarer Einspeisungen in die Energienetze sowie Netztechnologien im Energiebereich
  • Technologien zur Digitalisierung im Energiebereich
  • Kopplung der Sektoren Strom, Wärme und Mobilität
  • Power to X-Technologien
  • Brennstoffzellen- und Wasserstofftechnologien
  • Energieeffizienz und Reduzierung des Energieverbrauchs
  • Ausbau und Steigerung der Nutzung Erneuerbarer Energien
  • Energieoptimierte Technologien und Lösungen für klimagerechte und smarte Gebäude, Quartiere und Städte
  • klimagerechte Mobilität, klimagerechte Kraftstoffe und Antriebe der Zukunft
  • Kraft-Wärme-Kopplung sowie Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung
  • Abwärme, Abwasserwärme und Umweltwärme
  • Kraftwerkstechnologien und Energiebereitstellung
  • Speichertechnologien
  • sozial-, geistes- und wirtschaftswissenschaftliche Ansätze zur Untersuchung der Energiewende
  • Technologien, Verfahren und Prozesse für eine klimaneutrale Transformation der Industrie

Innovative, transformative Vorhaben, auch in anderen Energie- oder Klimaschutzthemenfeldern, können bei besonderem Landesinteresse gefördert werden.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihr Vorhaben hat einen klar erkennbaren Innovationscharakter.
  • Sie realisieren das Vorhaben überwiegend in Nordrhein-Westfalen.
  • Kooperationspartner regeln ihre Zusammenarbeit in einem Kooperationsvertrag.
  • Sie beginnen mit dem Vorhaben nicht vor der Bewilligung.
  • Sie legen konkrete Ziele dar, die Sie erreichen wollen, und konkrete Indikatoren, mit denen sich die Wirksamkeit bzw. die Zielerreichung beurteilen lassen.
  • Die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen liegen vor.
  • Der Zugang zu Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen steht mehreren Nutzern offen und wird auf transparente und diskriminierungsfreie Weise und zu marktüblichen Bedingungen gewährt. Die Nutzung geschieht überwiegend durch Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
  • Beihilfen für große Unternehmen zu Prozessinnovationen können nur gewährt werden, wenn diese bei der geförderten Tätigkeit mit einem KMU zusammenarbeiten und die beteiligten KMU mind. 30% der gesamten beihilfefähigen Ausgaben tragen.
  • Innovative Kurzprojekte werden nur als Einzelvorhaben gefördert maximaler Laufzeit von 12 Monaten und einer Fördersumme von max. 300.000 €.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben, abhängig von Maßnahme und Antragsteller
  • Bagatellgrenze: 25.000 €

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen je nach Maßnahme beim Projektträger Jülich (PtJ) . Die Antragstellung erfolgt i.d.R. nach themenorientierten Projektaufrufen, ist aber auch unabhängig davon möglich.

Im Rahmen des Wettbewerbsaufrufs CCU-Modellregionen in Nordrhein-Westfalen können Sie Ihren Antrag bis zum 31.01.2025 stellen.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie, des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr und des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen vom 21.02.2024, Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 7 vom 07.03.2024, S. 316
  • Informationen des MWIKE, Stand 08/2024
  • Informationen des Projektträgers, Stand 03/2024

Geltungsdauer: 30.06.2027

Weitere Informationen zum Programm:

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