Wer wird gefördert?

  • Gemeinden
  • Kirchen und Religionsgemeinschaften
  • juristische und natürliche Personen des Privatrechts

Was wird gefördert?

Mit dem Zuschuss können Sie die Instandsetzung, Erhaltung, Freilegung oder Sicherung von Denkmälern finanzieren. Darüber hinaus werden die wissenschaftliche Erforschung, Erfassung und öffentliche Präsentation von Denkmälern unterstützt.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die Zuwendung überschreitet die Summe der Ist-Ausgaben nicht.
  • Sie berücksichtigen zweckgebundene Geldspenden als Eigenmittel.
  • Ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis erforderlich, ist diese dem Förderantrag beizufügen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe: max. 350.000 €
  • Förderumfang:
    • für natürliche Personen oder juristische Personen des privaten Rechts 50% der förderfähigen Ausgaben
    • für Kirchen, Religionsgemeinschaften oder kommunale Gebietskörperschaften 30% der förderfähigen Ausgaben
  • Bagatellgrenze:
    • im außergemeindlichen Bereich: 10.000 €
    • bei Kirchen oder Religionsgemeinschaften: 25.000 €
    • im gemeindlichen Bereich: 50.000 €

So können Sie die Förderung kombinieren

Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich zulässig, wenn die Gesamtsumme aller gewährten Fördermittel sowie Mittel Dritter die Gesamtausgaben der Vorhaben nicht übersteigt.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Ihren Antrag reichen Sie bei der zuständigen Bezirksregierung ein.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt

Bezirksregierung Arnsberg

Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg

Tel.: 0 2931 82-0

Bezirksregierung Detmold

Leopoldstr. 15
32756 Detmold

Tel.: 0 5231 71-0

Bezirksregierung Düsseldorf

Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf

Tel.: 0 211 475-0

Bezirksregierung Köln

Zeughausstraße 2-10
50667 Köln

Tel.: 0 221 147-0

Bezirksregierung Münster

Domplatz 1-3
48143 Münster

Tel.: 0 251 411-0

Weitere Förderangebote

NRW.BANK.Baudenkmäler

Zinsgünstige Darlehen mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100%