Bundesgarantien für ungebundene Finanzkredite an das Ausland

  • Garantien für Kredite, i.d.R. mit einem Selbstbehalt von 10% pro Schadensfall
  • Für deutsche Kreditinstitute, Niederlassungen ausländischer Banken in Deutschland und ggf. ausländische Banken
  • Fördert Kredite für Vorhaben im Ausland, die gegen politische und wirtschaftliche Risiken abgesichert werden
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • deutsche Kreditinstitute
  • in Deutschland angesiedelte Zweigniederlassungen ausländischer Banken
  • unter bestimmten Voraussetzungen auch ausländische Banken

Was wird gefördert?

Sie können Garantien für Kredite an ausländische Kreditnehmer erhalten. Die finanzierten Vorhaben müssen förderungswürdig sein oder im besonderen Interesse der Bundesrepublik Deutschland liegen. Als förderungswürdig gelten v.a. Vorhaben, die der Versorgungssicherheit Deutschlands mit Rohstoffen dienen.

Kreditnehmer können sein:

  • private ausländische Schuldner
  • Staaten
  • Gebietskörperschaften
  • vergleichbare Institutionen

Die Garantien für ungebundene Finanzkredite (UFK) bieten Ihnen Schutz vor einem Forderungsausfall aufgrund politischer und wirtschaftlicher Risiken.

In Ausnahmefällen können Banken UFK-Garantien auch im Rahmen von Förderbankenprojekten erhalten, um marktwirtschaftliche Strukturen aufzubauen und zu fördern.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • An dem Vorhaben im Ausland besteht ein gesamtwirtschaftliches Interesse.
  • Das zu deckende Vorhaben ist technisch und betriebswirtschaftlich ausgereift.
  • Das Projekt hält international anerkannte Umwelt- und Sozialstandards ein.
  • Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist gesichert.
  • Die Laufzeit des Darlehens entspricht der wirtschaftlichen Natur des Vorhabens.
  • Die Übernahme der UFK-Garantie ist für den Bund von vertretbarem Risiko, d.h. Sie berücksichtigen bei der Kreditvergabe die Kreditwürdigkeit und die mit dem Kredit verbundenen politischen Risiken.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Garantie
  • Förderumfang: i.d.R. Selbstbehalt von 10% an jedem Schadensfall

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können die UFK-Garantien mit Exportkreditgarantien und Investitionsgarantien kombinieren.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie können Ihren Antrag unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei der Euler Hermes Aktiengesellschaft stellen.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Weitere Informationen zum Programm:

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