Bundesgarantien für Direktinvestitionen im Ausland - Investitionsgarantien

  • Garantien zur Absicherung von Auslandsinvestitionen bis zu 95% der Investitionssumme
  • Für Unternehmen und Unternehmer mit Sitz oder Wohnsitz in Deutschland
  • Fördert Direktinvestitionen im Ausland, indem politische Risiken abgesichert werden
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen
  • Unternehmer

mit Sitz bzw. Wohnsitz in Deutschland

Was wird gefördert?

Sie können eine Garantie für Direktinvestitionen im Ausland erhalten, um sich gegen politische Risiken abzusichern.

Folgende Direktinvestitionen, auf die Bar-, Sach- oder immaterielle Leistungen erbracht werden, können Sie absichern:

  • Beteiligungen
  • Kapitalausstattungen von Niederlassungen oder Betriebsstätten
  • beteiligungsähnliche Darlehen von Gesellschaftern oder Dritten, z.B. der Bank
  • andere vermögenswerte Rechte, z.B. Konzessionen, Bezugsrechte für Öl oder Gas, Schuldverschreibungen

Die Deckung umfasst folgende Fälle:

  • Verstaatlichung, Enteignung oder ähnliche Maßnahmen
  • Bruch rechtsverbindlicher Zusagen staatlicher oder staatlich kontrollierter Stellen
  • Krieg, kriegerische Auseinandersetzungen, Revolution, Aufruhr oder damit zusammenhängende terroristische Akte
  • Zahlungsverbote oder Moratorien
  • Unmöglichkeit der Konvertierung und des Transfers

Welche Voraussetzungen gelten?

Es müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihre Maßnahme hat investiven Charakter.
  • Sie ist wirtschaftlich tragfähig und liegt im besonderen Interesse der Bundesrepublik Deutschland.
  • Ihr Vorhaben trägt zur wirtschaftlichen Entwicklung des Empfängerlandes bei und genießt dort einen ausreichenden Rechtsschutz.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Garantie
  • Förderumfang: Deckung von bis zu 95% der im Anlageland investierten Mittel gegen politische Risiken
  • Förderhöhe: unbegrenzt
  • Garantielaufzeit: i.d.R. bis zu 15 Jahre

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können die Investitionsgarantien mit Exportkreditgarantien und Garantien für ungebundene Finanzkredite (UFK-Garantien) kombinieren.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Finanzanlagen

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie können Ihren Antrag unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) stellen.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Durchführung der Investition stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Weitere Informationen zum Programm:

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