Wer wird gefördert?

  • Unternehmen
  • Verbände
  • Behörden
  • und sonstige Organisationen

Was wird gefördert?

Sie können Zuschüsse aus dem Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) erhalten für innovative Projekte zur nachhaltigen Nutzung und Bewirtschaftung der maritimen Ressourcen.

Mitfinanziert werden investive und nicht investive Maßnahmen u.a. in folgenden Bereichen:

  • nachhaltige Fischereien und der Wiederherstellung und Erhaltung aquatischer Bioressourcen
  • nachhaltige Aquakulturtätigkeiten sowie Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen als Beitrag zur Ernährungssicherheit
  • nachhaltige blaue Wirtschaft in Küsten-, Insel- und Binnengebieten und Entwicklung von Fischerei- und Aquakulturgemeinschaften
  • internationale Meerespolitik und Schaffung sicherer, geschützter, sauberer und nachhaltig bewirtschafteter Meere und Ozeane

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die Maßnahme trägt zur Verwirklichung der Ziele der Europäischen Union beim Umwelt- und Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel bei.
  • Im Übrigen werden die Voraussetzungen in Arbeitsprogrammen und in den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen festgelegt.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: i.d.R. Zuschüsse
    Der Fonds trägt überwiegend zur Kofinanzierung nationaler Programme bei (geteilte Mittelverwaltung)
  • Förderhöhe: wird in den nationalen Programmen festgelegt
  • Förderumfang: bis zu 70% der förderfähigen öffentlichen Ausgaben (Ausnahme: Ausgleich für Mehrkosten in den Gebieten in äußerster Randlage, hier sind 100% möglich)
  • Beihilfehöchstsatz: i.d.R. 50% der gesamten förderfähigen Ausgaben
  • Budget:
    • Gesamtbudget für den Zeitraum 2021 bis 2027 rund 6,108 Mrd. €, davon 5,311 Mrd. € im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung
    • Für Deutschland stehen für die gesamte Förderperiode 2021 bis 2027 insgesamt ca. 212 Mio. € zur Verfügung.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Maßnahmen des Fonds werden in den Mitgliedstaaten in Form von nationalen Programmen durchgeführt. Die Mitgliedstaaten benennen die Verwaltungs-, Bescheinigungs- und Prüfbehörden, die für die Durchführung der Programme verantwortlich sind.

Teile des Fonds werden direkt durch die Europäische Kommission vergeben. Hierzu veröffentlicht die Kommission jährliche Arbeitsprogramme sowie Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen. Weitere Informationen sind im Internet verfügbar.

Zentraler Ansprechpartner in Deutschland ist das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat  (BMLEH).

In Nordrhein-Westfalen stellen Sie Ihren Antrag über die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 01.01.2021 bis 31.12.2027

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)

Rochusstraße 1
53123 Bonn

Tel.: 0 228 99529-0

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

Nevinghoff 40
48147 Münster

Tel.: 0 251 2376-0

Europäische Kommission

Generaldirektion Maritime Angelegenheiten und Fischerei (DG MARE)

Rue de la Loi/ Wetstraat 200
B-1049 Brüssel

Hotline 00800 67891011 (Europe Direct)
Tel.: +32 2 2991111 (Zentrale)

Weitere Förderangebote

Aquakultur und Fischwirtschaft - Betriebsmittel

Darlehen bis 100% des förderfähigen Finanzierungsbedarfs, max. 10 Mio. € pro Unternehmen und Jahr

Aquakultur und Fischwirtschaft - Nachhaltigkeit

Darlehen bis 100% des förderfähigen Finanzierungsbedarfs, max. 10 Mio. € pro Unternehmen und Jahr

Aquakultur und Fischwirtschaft - Wachstum

Darlehen bis 100% des förderfähigen Finanzierungsbedarfs, max. 10 Mio. € pro Unternehmen und Jahr

Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK)

Zuschüsse oder Bürgschaften, abhängig von Art und Umfang der Maßnahme