Forschung und Lehre zur Gesundheit in der Arbeitswelt
-
Zuschüsse bis zu 100% der förderfähigen Kosten, max. 1,05 Mio. €
-
Für juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts, wie Universitäten und Forschungseinrichtungen, Bildungsträger, Verbände und Körperschaften
-
Finanziert Forschungsprojekte im Bereich der Forschung zur Gesundheit in der Arbeitswelt einschließlich Nachwuchsgruppen und Stiftungsprofessuren
-
Fördergeber: Bund