Forschung und Lehre zur Gesundheit in der Arbeitswelt
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Zuschüsse bis zu 100% der förderfähigen Kosten, max. 1,05 Mio. €
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Für juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts, wie Universitäten und Forschungseinrichtungen, Bildungsträger, Verbände und Körperschaften
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Finanziert Forschungsprojekte im Bereich der Forschung zur Gesundheit in der Arbeitswelt einschließlich Nachwuchsgruppen und Stiftungsprofessuren
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Fördergeber: Bund
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Förderrichtlinie: Gesundheit in der Arbeitswelt
Nöldnerstraße 40-42
10317 Berlin
Tel.: 0 30 51548-0