Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau (FöRi-kom-Stra)
-
Zuschüsse abhängig vom Vorhaben, max. 80% der förderfähigen Ausgaben bei Anteilsfinanzierungen
-
Gemeinden, Gemeindeverbände, privatrechtliche Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
-
Fördert Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse an Kreuzungen, Rad- und Gehwegen, Sonderfahrstreifen, Tunneln
-
Fördergeber: Land NRW