Wohnraumförderung - Wohnraum für Menschen mit Behinderungen - Neuschaffung
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Zinsgünstige Darlehen mit fester Zinsbindung für 25 oder 30 Jahre
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Für natürliche und juristische Personen, die über eine ausreichende Kreditwürdigkeit verfügen
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Finanziert die Neuschaffung von Wohnraum für Menschen mit Behinderungen
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Mit attraktiven Tilgungsnachlässen in Höhe von 30-50% der Darlehen
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Fördergeber: Land NRW; NRW.BANK