Förderung für den Bau oder Kauf Ihres Wohneigentums, für Vereine und Bestandskunden.
Wir fördern Sie in NRW unter anderem mit Darlehen, Eigenkapital und mehr. Alle Förderprodukte finden Sie hier.
Portal zur Antragstellung und Nachreichung von Unterlagen im Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum.
https://www.kundenportal.nrwbank.de/nrw-zuschuss-wohneigentum
Portal für Bewilligungsbehörden in der Wohnraumförderung für einen einfachen und schnellen Förderprozess.
https://www.wohnweb.nrw/
Portal für kommunale Kunden, die z. B. online Informationen zu Ihren Geschäften mit uns einsehen möchten.
https://kommunenportal.nrwbank.de/
Portal für Gewerbetreibende und Unternehmen, um Anträge im Rahmen der Aufbauhilfen für Unternehmen zu stellen.
https://www.kundenportal.nrwbank.de/unwetterhilfe/
Das Förderangebot richtet sich an Personen und Familien mit kleinen und mittleren Einkommen. Daher gelten bestimmte Einkommensgrenzen.
Mit dem Chancenprüfer können Sie in wenigen Schritten prüfen, ob Sie die Einkommensgrenzen einhalten.
Wichtig: Entscheidend für die genaue Einkommensprüfung sind die Berechnungen und Feststellungen der zuständigen Bewilligungsbehörde.
Innerhalb der Stadterneuerungsgebiete der Programme „Soziale Stadt“ beziehungsweise "Sozialer Zusammenhalt" oder „Stadtumbau West“ sind Sie auch förderberechtigt, wenn Sie die Einkommensgrenzen nicht einhalten.
Mit dem Darlehen können Sie alle baulichen Modernisierungsmaßnahmen in und an Wohngebäuden und auf dem dazugehörigen Grundstück finanzieren.
Das sind beispielsweise folgende Maßnahmen:
Instandsetzungskosten (Schönheitsreparaturen) werden ebenfalls mitfinanziert. Die Kosten für Modernisierungsmaßnahmen müssen jedoch überwiegen.
Der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert und wirtschaftlich tragbar sein.
Das Wohneigentum muss seit mehr als fünf Jahren bezugsfertig sein.
Das Förderangebot richtet sich an Personen und Familien mit kleinen und mittleren Einkommen. Mit dem Chancenprüfer können Sie in wenigen Schritten prüfen, ob die hierfür geltenden Einkommensgrenzen von Ihnen eingehalten werden.
Das Wohneigentum dient Ihnen oder Ihren Angehörigen dauerhaft zu eigenen Wohnzwecken. Soweit die Nutzung ausschließlich von Ihren Angehörigen erfolgt, müssen diese mit ihrem Einkommen unter die förderfähigen Einkommensgrenzen fallen.
Ein vorzeitiger Beginn der Maßnahme schließt eine spätere Förderung aus. Die Bewilligungsbehörde kann in den vorzeitigen Vorhabenbeginn einwilligen.
Sie stellen den Antrag auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung (Bewilligungsbehörde).
Hinweis: Die richtigen Ansprechpartner bei der Bewilligungsbehörde finden Sie unter: www.nrwbank.de/bewilligungsbehoerde
Jeweils zusätzlich weitere 5 Prozentpunkte bei:
Insgesamt bis zu 50 Prozent Tilgungsnachlass (Einkommensgruppe A) bzw. 40 Prozent Tilgungsnachlass (Einkommensgruppe B) möglich
50% bei individuellen Maßnahmen für Menschen mit Schwerbehinderung (GdB ab 50) oder für Pflegebedürftige (Pflegegrad)
Der Tilgungsnachlass reduziert die Darlehensschuld nach Vollauszahlung.
Die Zins- und Tilgungsleistungen sowie der Verwaltungskostenbeitrag werden vom reduzierten Darlehen erhoben und sind halbjährig an die NRW.BANK zu zahlen.
Nutzen Sie den Chancenprüfer, um Ihre Fördermöglichkeiten zu prüfen.
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Modernisierungsförderung Nordrhein-Westfalen 2023 (RL Mod NRW 2023) und dem Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW).
Die Darlehen werden aus Mitteln der NRW.BANK, des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen gewährt.
Die NRW.BANK bietet zusätzliche zinsgünstige Finanzierungsmöglichkeiten mit den Darlehen NRW.BANK.Gebäudesanierung und NRW.BANK.Baudenkmäler.
Eine Kombination mit weiteren Förderungen ist möglich.
In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:
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