Wer wird gefördert?

  • Energieunternehmen mit
    • land- und forstwirtschaftlichen Inhabern
    • agrarnahen Inhabern
    • Kommunen und kommunalen Unternehmen als Inhaber
    • sonstigen Inhabern

Was wird gefördert?

Sie können ein Darlehen erhalten zu Finanzierung von dezentraler Produktion und Infrastruktur von erneuerbaren Energien im ländlichen Raum. Neben den Erzeugungsanlagen werden auch die Verteilung der Energie im ländlichen Raum sowie die Speicherung finanziert. Die Förderkredite können sowohl zur Refinanzierung von Krediten als auch von Leasinggeschäften (nur für mobile Investitionsgüter) dienen.

Gefördert werden folgende Vorhaben:

  • Bau und Modernisierung von Biogasanlagen, Biomethananlagen, Biomasseheizkraftwerken, Holzvergasungsanlagen oder Anlagen zur Erzeugung biogener Kraftstoffe (Bio-LNG, Bio-CNG) sowie Maschinen und Betriebsmittel, die ausschließlich zur Produktion von Bioenergie verwendet werden.
  • Bau und Modernisierung von Windenergieanlagen auf Flächen der Land- und Forstwirtschaft
  • Bau und Modernisierung von Photovoltaik-Dachanlagen
  • Bau und Modernisierung von Photovoltaik-Dachanlagen auf (auch ehemalig) landwirtschaftlich genutzten Gebäuden
  • Bau und Modernisierung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen
  • Bau und Modernisierung von Agri-Photovoltaikanlagen nach den Anforderungen der DIN SPEC 91434 oder der DIN SPEC 91492
  • Bau und Modernisierung von Anlagen zur regenerativen Energieerzeugung (Wasserkraft, Erdwärme und sonstige regenerative Energie)
  • Bau und Modernisierung von Anlagen zur Speicherung und lokalen Verteilung (z.B. Wärmenetze) von Energie aus förderfähigen Erzeugungsanlagen

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Als land- und forstwirtschaftlicher oder agrarnaher Inhaber eines Energieunternehmens müssen Sie mind. 50 % der Gesellschaftsanteile halten.
  • Sie weisen die zweckgebundene Mittelverwendung nach.
  • Ist für Ihr Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgeschrieben, muss diese abgeschlossen und die Genehmigung für das entsprechende Investitionsvorhaben erteilt sein.
  • Ihr Vorhaben ist mit den in den „Ausschlusskriterien im Fördergeschäft der Landwirtschaftlichen Rentenbank“ aufgeführten Verwendungszwecken vereinbar.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Darlehen
  • Förderumfang: bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten
  • Förderhöhe: max. 25 Mio. € je Kreditnehmer und Jahr (Ausnahmen sind möglich)
  • Zinssatz und Kreditlaufzeit/Tilgung: siehe aktuelle Konditionen; keine außerplanmäßigen Rückzahlungen für die Dauer der Sollzinsbindung
  • Auszahlung: 100%

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können die Förderung grundsätzlich mit anderen öffentlichen Mitteln kombinieren. Die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge sind einzuhalten.

In der Leasingvariante ist eine Kombination mit Mitteln aus anderen öffentlichen Förderprogrammen nicht zulässig.

Wichtig: Für Investitionen in Erneuerbare-Energien-Anlagen, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz oder einer vergleichbaren staatlichen Förderung (z.B. mit einer Einspeisevergütung) gefördert werden, können Sie nur beihilfefreie Konditionen erhalten.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den dafür vorgesehenen Formularen über ein Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank) bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR).

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Merkblatt der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR) vom 01.07.2026
  • Informationen der LR, Stand 08/2026

Geltungsdauer: 31.12.2029

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt

Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)

Theodor-Heuss-Allee 80
60486 Frankfurt am Main

Tel.: 0 69 2107-700

Formulare und Merkblätter

Weitere Förderangebote

KfW-Programm Erneuerbare Energien - Standard

Zinsgünstige Kredite bis zu 100% der förderfähigen Kosten, max. 150 Mio. € pro Vorhaben