Beratungsnetzwerk im Handwerk

  • Zuschüsse von 24.100 bis 31.100 € je Vollzeitstelle
  • Für KMU des Handwerks und Gründer in Neugründung oder Übernahme eines Handwerksunternehmens
  • Fördert kostenfreie, betriebsnahe, neutrale und unabhängige Informations- und Beratungsangebote für Handwerksbetriebe
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Handwerkskammern
  • Kreishandwerkerschaften
  • Innungen
  • Landesfach- und Landesinnungsverbände
  • Bildungseinrichtungen in Trägerschaft von Handwerksorganisationen
  • Fachverbände und Zentralfachverbände des Handwerks

als Träger einer Bildungseinrichtung

Endbegünstigt sind:

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) des Handwerks gemäß KMU-Definition der EU
  • natürliche Personen vor der Existenzgründung oder vor der Übernahme eines bestehenden Handwerksunternehmens

Was wird gefördert?

Handwerksorganisationen können einen Zuschuss für Informations-, Beratungs- und Technologietransfernetzwerke erhalten.

Mitfinanziert werden die folgenden Module:

  • Betriebsberatungsstellen (BB)
  • Beratungsstellen für Innovation und Technologie (BIT)
  • Fachberatungs- und Informationsstellen (FIS)

Damit stehen Handwerksbetrieben kostenfreie, betriebsnahe, neutrale und unabhängige Informations- und Beratungsangebote zur Verfügung.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die Beratungen werden von qualifizierten Beratern durchgeführt.
  • Betriebsberater und Berater der Fachberatungs- und Informationsstellen (FIS) haben i.d.R. ein Hochschulstudium abgeschlossen und verfügen über entsprechende Sachkunde im jeweiligen Tätigkeitsbereich und über die sozialen Kompetenzen, die für die Beratung erforderlich sind.
  • Die Beauftragten für Innovation und Technologien haben ein Hochschulstudium abgeschlossen und verfügen i.d.R. über Erfahrungen in den Arbeitsbereichen Technologie und/oder Innovation.
  • Sie stellen sicher, dass die Stelleninhaber ihr Fachwissen durch Qualifizierungsmaßnahmen aktuell halten.
  • Die zu beratenden Unternehmen und Existenzgründer unterhalten ihre Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: max. 50% der förderfähigen Gesamtausgaben
  • Förderhöhe (jährlich):
    • BB: 24.100 € je Vollzeitstelle
    • BIT: 30.100 € je Vollzeitstelle
    • FIS: 24.100 € je Vollzeitstelle

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • isolierte Beratungen zu routinemäßigen Steuer-, Rechts- und Versicherungsfragen, wenn sie für die Beratung im Sinne der Richtlinie nicht zwingend notwendig sind
  • Beratungen zum Vertrieb bestimmter Waren oder Dienstleistungen
  • Ausbildungsberatungen
  • Aufstellung von Neu- und Umbauplänen
  • Übernahme von Ausschreibungen
  • Angebotseinholung und -vermittlung bei Bauaufträgen
  • Aufstellung von Jahresabschlüssen
  • Buchführungsarbeiten
  • gutachterliche Stellungnahmen in privaten oder öffentlich-rechtlichen Streitfällen
  • Qualitätsprüfungen und technische, chemische und ähnliche Untersuchungen
  • Tätigkeiten, die operative Aufgaben des Unternehmers darstellen
  • Auslandseinsätze, falls nicht vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) genehmigt

Wie erfolgt die Antragstellung?

Unternehmen bzw. Existenzgründer stellen den Antrag auf Beratung bei der örtlich zuständigen Handwerkskammer bzw. dem Fachverband.

Die Handwerkskammern und -verbände beantragen den Zuschuss beim Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), der die fachliche Koordination des Informations-, Beratungs- und Technologietransfernetzwerkes übernimmt.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.06.2027

Weitere Informationen zum Programm:

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