Zinsgünstige Darlehen bis max. 7.200 €, die in Raten von 100, 200 oder 300 € mtl. ausgezahlt werden, für bis zu 24 Monate
Für volljährige Schüler in den letzten 2 Ausbildungsjahren und fortgeschrittene Studierende
Fördert die Abschlussphase einer Ausbildung oder eines Studiums
Fördergeber: Bund
Wer wird gefördert?
volljährige Schülerinnen und Schüler in den letzten 2 Jahren
vor Abschluss der Ausbildung
Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen
Was wird gefördert?
Sie können ein zinsgünstiges Darlehen für die
Abschlussphase Ihrer Ausbildung erhalten.
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Sie erfüllen die Voraussetzungen zur Staatsangehörigkeit nach §
8 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).
Sie haben das 36. Lebensjahr noch nicht vollendet.
Bei grundständigen Studiengängen ist eine Förderung maximal bis
zum Ende des 12. Studiensemesters möglich.
Sie besuchen eine inländische Ausbildungsstätte nach § 2 Abs. 1
bis 3 BAföG. Ausländische Ausbildungsstätten können unter
bestimmten Voraussetzungen gleichgestellt sein.
Wie wird gefördert?
Förderart: Darlehen
Förderhöhe:
bis zu 7.200 €, die in Monatsraten von 100, 200 oder 300 €
ausgezahlt werden
im Einzelfall bis zu 3.600 € als Abschlag im Voraus
Förderdauer: bis zu 24 Monate innerhalb eines
Ausbildungsabschnittes
Zinssatz: European Interbank Offered Rate
(EURIBOR) mit einer Laufzeit von 6 Monaten jeweils zum 01.04. sowie
zum 01.10. zuzüglich eines Aufschlags von 1% p.a.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen beim
Bundesverwaltungsamt (BVA).
Wichtig: Sie können den Antrag
frühestens 6 Wochen vor Beginn des förderfähigen
Ausbildungszeitraumes stellen.