Forschung für die zivile Sicherheit 2018–2023 (Rahmenprogramm)

  • Zuschüsse bis zu 50% für Unternehmen und bis zu 100% für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Für Unternehmen, Universitäten, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland
  • Fördert innovative Lösungen zur Sicherheitsforschung, die die zivile Sicherheit erhöhen, ohne die Freiheit der Bürger einzuschränken
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen
  • Hochschulen
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

mit Sitz in Deutschland

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für innovative Lösungen zur Sicherheitsforschung, die die zivile Sicherheit erhöhen, ohne die Freiheit der Bürger einzuschränken.

Dieses Programm ist ein Rahmenprogramm. Diese Programme haben zum Ziel, in ausgewählten Bereichen einen im internationalen Maßstab hohen Leistungsstand von Forschung und Entwicklung zu gewährleisten.

Mit dem Zuschuss können Sie Vorhaben zu Forschungsthemen und Fragestellungen in drei Kernbereichen finanzieren:

  • Schutz und Rettung von Menschen
  • Schutz kritischer Infrastrukturen
  • Schutz vor Kriminalität und Terrorismus

Übergeordnete Themen und Fragestellungen, die dabei bearbeitet werden sollen, sind:

  • Aktuelle technologische und gesellschaftliche Entwicklungen
  • internationale Kooperationen
  • Transfer ziviler Sicherheitsinnovationen in praxis- und marktfähige Produkte und Dienstleistungen

Folgende Instrumente werden dafür eingesetzt:

  • Förderung Szenarien-orientierter Forschungsverbünde mit Partnern aus Wirtschaft, Wissenschaft sowie Anwendern
  • „KMU-innovativ“ zur Stärkung der Innovationsfähigkeit und Marktposition von KMU
  • Ausbau der Fördermaßnahme „Anwender-Innovativ“ zur Stärkung der Umsetzungspotenziale von Forschungsergebnissen direkt bei den Anwendern
  • Einrichtung von Kompetenzzentren, Spitzenforschungsclustern und Innovationslaboren
  • Förderung bilateraler internationaler Projekte und Unterstützung internationaler Vernetzungsaktivitäten
  • Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
  • Wettbewerbe zur praxisnahen Umsetzung von Forschungsergebnissen

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihr Vorhaben stärkt die Kompetenz zur Lösung definierter Probleme.
  • Es entwickelt den Stand der Technik weiter.
  • Es ist mit einem hohen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden.
  • Ihr Vorhaben liegt hinsichtlich der Themenstellung und der Ziele im Interesse des Bundes.
  • Die Verbundprojekte sollen endnutzer- oder industriegeführt sein und alle notwendigen Forschungsdisziplinen einbeziehen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis zu 50% der förderfähigen Kosten
    • für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben
  • Förderdauer: i.d.R. 3 Jahre

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Fördermodalitäten werden in Form von Bekanntmachungen veröffentlicht.

Sie können eine ausführliche Erstberatung beim Lotsendienst für Unternehmen bei der Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes in Anspruch nehmen.

Informationen erhalten Sie auch bei dem Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Informationen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), Stand 12/2023
  • aktuelle Bekanntmachungen, Stand 03/2023

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt