Ökologischer Landbau - Biowertschöpfungsketten

  • Zuschüsse bis 80% der förderfähigen Ausgaben zwischen 12.000 und 120.000 €
  • Für natürliche und juristische Personen, Personenvereinigungen, insbes. Unternehmen, Verbände, Vereine, Stiftungen
  • Fördert Koordinationsstellen und Fortbildung im Bereich Biowertschöpfungsketten sowie Vernetzungsveranstaltungen
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • natürliche und juristische Person
  • Unternehmen
  • Verbände, Vereine
  • Stiftungen

mit Niederlassung in Deutschland

Was wird gefördert?

Sie erhalten den Zuschuss für den Auf- und Ausbau von Wertschöpfungsketten für heimische Bioprodukte und für Maßnahmen, die fachliche Kompetenz, Kooperationskompetenz und personelle Kapazitäten erhöhen. Außerdem werden Veranstaltungen zur Vernetzung von Marktakteuren gefördert.

Mit dem Zuschuss können Sie insbesondere folgende Vorhaben finanzieren:

  • Schaffung einer neuen projektgebundenen Koordinationsstelle (Biowertschöpfungskettenmanager)
  • Weiterbildungen, Fortbildungen und Beratungen für Biowertschöpfungskettenmanager und die beteiligten Marktakteure
  • Initialveranstaltungen, die der Vernetzung dienen

Ausgaben, die im besonderen Maße der Nachhaltigkeit dienen, können als förderfähig angerechnet werden. Darunter fallen Ausgaben für Weiter- und Fortbildungen, die folgende Aspekte zusätzlich zu „bio“ behandeln:

  • Cradle to cradle-Bewertung
  • Vermeidung von Lebensmittelabfällen
  • Vermeidung von Abfällen
  • geringe Transportwege
  • CO2-Neutralität

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihr Tätigkeitsschwerpunkt liegt auf ökologischer Landwirtschaft und/oder der Verarbeitung von Biolebensmitteln.
  • Sie haben bereits vergleichbare Maßnahmen durchgeführt und weisen das nach.
  • Die Maßnahmen ergänzen die Aktivitäten des Bundesprogramms Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN).
  • Für die Förderung einer Koordinationsstelle sowie von Weiterbildungen, Fortbildungen und Beratungen müssen sich mindestens 2 wirtschaftlich tätige Unternehmen für die Projektdauer zusammenschließen und gemeinsam die Schaffung der Koordinationsstelle gewährleisten. Hierbei handelt es sich vorzugsweise um Unternehmen der regionalen Lebensmittelwirtschaft oder von Bioprodukten.
  • Initialveranstaltungen können auch von einzelnen Marktakteuren durchgeführt werden, sofern sie Erfahrungen mit vergleichbaren Projekten nachweisen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: 80% der förderfähigen Ausgaben (50% bei Anschlussfinanzierung)
  • Förderhöhe:
    • Erstbewilligung:
      • Koordinationsstelle: max. 120.000 €
      • Fortbildung und Beratung: max. 25.000 €
      • Initialveranstaltungen: max. 25.000 € für eine Veranstaltung (max. 100.000 € bei mehren Veranstaltungen pro Jahr)
    • Anschlussprojekt:
      • Koordinationsstelle: max. 40.000 €
      • Fortbildung und Beratung: max. 12.000 €
  • Förderdauer: max. 3 Jahre (für Anschlussprojekt max. 2 weitere Jahre)
  • Bagatellgrenzen:
    • Koordinationsstelle: 30.000 €
    • Fortbildungen und Beratungen: 8.000 €
    • Initialveranstaltungen: 8.000 €

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können den Zuschuss mit anderen Fördermitteln kombinieren. Die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge sind einzuhalten.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2024

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt