LVR-Budget für Arbeit - Aktion Inklusion

  • Zuschüsse bis 100% des Bruttolohns; Einstellungsprämien bis 7.000 €; Ausbildungsprämien bis 4.000 €; Budgetleistungen abhängig vom Bedarf
  • Für Arbeitgeber, die förderfähige Personen, Schwerbehinderte oder gleichgestellte Personen einstellen
  • Fördert im Landschaftsverband Rheinland die Eingliederung von Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • bei Lohnkostenzuschüssen, Einstellungs- und Ausbildungsprämien sowie allgemeinen Budgetleistungen: Arbeitgeber, die förderfähige Personen einstellen
  • bei Berufsbegleitung, Jobcoaching und Budgetleistungen: förderfähige schwerbehinderte oder gleichgestellte Personen

Was wird gefördert?

Menschen mit Behinderung bzw. ihre Arbeitgeber können einen Zuschuss für die Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erhalten.

Die Förderung gliedert sich in zwei Förderzweige:

  • Teil I (allgemeine Budgetleistungen) regelt die Budgetleistungen für Menschen mit einer wesentlichen Behinderung.
  • Teil II (besondere Budgetleistungen) regelt die besonderen freiwilligen Leistungen für schwerbehinderte Menschen und deren Arbeitgeber.

Gefördert werden folgende Personen:

  • Beschäftigte aus Werkstätten für behinderte Menschen oder anderer Leistungsanbieter
  • schwerbehinderte Schüler
  • Menschen mit seelischer Behinderung
  • Menschenmit Autismus-Diagnose

Folgende Fördermittel werden gewährt:

  • Lohnkostenzuschüsse
  • Berufsbegleitung und Jobcoaching
  • Einstellungsprämie
  • Ausbildungsprämie
  • Budgetleistungen zu Beginn oder während eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Förderleistungen erhalten Sie nur für sozialversicherungspflichtige Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse.
  • Sie schließen das Arbeitsverhältnis für mind. 12 Monate ab.
  • Das an die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gezahlte Entgelt entspricht dem Mindestlohngesetz.
  • Budgetleistungen erhalten schwerbehinderte Menschen, die ihren Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) haben.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe:
    • bei Lohnkostenzuschüssen je nach Einzelfall bis 100% des Bruttolohnes
    • Einstellungsprämien bis zu 7.000 €
    • Ausbildungsprämien bis zu 4.000 €
    • Budgetleistungen abhängig vom individuellen Bedarf

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können grundsätzlich Leistungen der Teile I und II sowie der §§ 2–6 Teil II miteinander sowie mit anderen Maßnahmen und Förderprogrammen der Landschaftsverbände kombinieren.

Neben einem Lohnkostenzuschuss als Budgetleistung nach Teil I ist eine Einstellungs- oder Ausbildungsprämie ausgeschlossen.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Informationen zur Antragstellung erteilen die Fachberater der Integrationsfachdienste (IFD) vor Ort und das Team LVR-Budget für Arbeit – Aktion Inklusion des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR).

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Richtlinien des Landschaftsverbands Rheinland (LVR), Stand 01/2023; Informationen des LVR, Stand 02/2023

Geltungsdauer: 31.12.2027

Weitere Informationen zum Programm:

Übrigens: Die Förderung im Bereich des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) erfolgt auf Grundlage des Programms LWL-Budget für Arbeit.

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