Kulturelle Filmförderung

  • Zuschüsse zur Projektförderung, Prämien und Auszeichnungen, je nach Förderbereich
  • Für Produzenten, Hersteller, Regisseure, Autoren, Filmverleiher, Kinobetreiber, im Filmwesen tätige Personen und Organisationen
  • Fördert deutsche Filme und die deutsche Filmwirtschaft, z.B. Drehbücher, Stoffentwicklung, Produktion, Verleih
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Produzenten
  • Hersteller
  • Regisseure
  • Autoren
  • Filmverleiher
  • Kinobetreiber
  • sonstige im Filmwesen tätige Personen, Institutionen und Organisationen

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss, einen Preis oder eine Prämie erhalten zur Unterstützung des deutschen Films und der Filmwirtschaft.

Neben der Filmförderung über Preisverleihungen können Sie Unterstützung für unmittelbar projektbezogene Vorhaben in folgenden Bereichen erhalten:

  • Drehbuchförderung für programmfüllende Spielfilme
  • Stoffentwicklungsförderung für programmfüllende Dokumentarfilme
  • Produktionsförderung
  • Verleihförderung
  • Förderung sonstiger Vorhaben

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Es handelt sich um einen deutschen Film, d.h.
    • die Originalsprache des Films ist Deutsch oder
    • die Regisseurin bzw. der Regisseur besitzt die deutsche Nationalität oder
    • der Film ist mit erheblicher deutscher Beteiligung hergestellt worden, und die reguläre Kino-Erstauswertung findet in der Bundesrepublik Deutschland statt.
  • Sie wohnen in Deutschland oder haben hier Ihren Geschäftssitz oder eine Niederlassung.
  • Der Film ist für die öffentliche Vorführung in Filmtheatern in Deutschland bestimmt und geeignet und darf nicht überwiegend werblichen Charakter haben oder werblichen Zwecken dienen.
  • Bei der Herstellung des Films haben Sie die ökologischen Standards erfüllt.

Wie wird gefördert?

  • Förderarten:
    • Verleihung von Auszeichnungen
    • Vergabe von Prämien
    • Zuschüsse zur Projektförderung
  • Förderumfang: richtet sich nach dem Förderbereich

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Filmvorhaben mit verfassungsfeindlichen oder gesetzwidrigen Inhalten
  • Filmvorhaben mit pornographischem oder gewaltverherrlichendem Schwerpunkt
  • Filmvorhaben, die offenkundig religiöse Gefühle tiefgreifend und unangemessen verletzen

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

 Geltungsdauer: 31.12.2024

Weiterführende Informationen zum Programm:

Kontakt