KMU-innovativ: Photonik und Quantentechnologien

  • Zuschüsse bis zu 50% für Unternehmen und bis zu 100% für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Für KMU und mittelständische Unternehmen, bei Verbundprojekten auch für Hochschulen, Forschungseinrichtungen und große Unternehmen
  • Fördert risikoreiche industrielle vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu Photonik und Quantentechnologie
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU
  • mittelständische Unternehmen bis zu einer Größe von 1.000 Beschäftigten oder einem Umsatz von 100 Mio. €, die nicht überwiegend im Besitz von Großunternehmen sind (Beteiligung bis zu 50 %)
  • Im Rahmen von Verbundprojekten auch
    • Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen
    • Hochschulen
    • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für risikoreiche industrielle vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben aus dem Bereich Photonik und Quantentechnologie.

Mit dem Zuschuss können Sie Einzel- oder Kooperationsprojekte u.a. zu folgenden Themen finanzieren:

  • Photonik in der Produktion
  • optische Messtechnik und Sensorik
  • optische Komponenten und Systeme
  • Beleuchtungs- und Displaytechnologie
  • organische Elektronik
  • Photonik in Medizintechnik und Lebenswissenschaften
  • Photonik für die Kommunikation
  • Schlüsselkomponenten für Quantentechnologien
  • Quantentechnologien für Sensorik und Bildgebung
  • Quantentechnologien für Simulation und Computing
  • Quantentechnologien für Kommunikation

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihr industrielles vorwettbewerbliches Vorhaben ist dem Bereich der Photonik oder der Quantentechnologie zuzuordnen und für die Positionierung des Unternehmens am Markt von Bedeutung.
  • Ihr Vorhaben besitzt ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko und es ist mindestens ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft beteiligt.
  • Die Verwertung der Ergebnisse kommt in erster Linie den beteiligten KMU zugute und wird anhand eines Verwertungsplans dargestellt.
  • Sie führen Ihr Vorhaben in Deutschland durch und nutzen die Ergebnisse nur in Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz.
  • Sie sollten prüfen, ob eine ausschließliche oder ergänzende Förderung aus dem EU-Forschungsrahmenprogramm möglich ist.
  • Sie haben eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
  • Als Partner eines Verbundprojekts regeln Sie Ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i.d.R. bis zu 50% der förderfähigen Kosten
    • Bonus für KMU möglich
    • für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben
    • für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben zusätzlich Projektpauschale von 20%
  • Förderdauer: bis zu 3 Jahre

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung zusätzlicher Aufwände erhalten.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie können eine ausführliche Erstberatung beim Lotsendienst für Unternehmen bei der Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes in Anspruch nehmen.

Das Antragsverfahren ist zweistufig.

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der VDI Technologiezentrum GmbH.

In der ersten Stufe reichen Sie zunächst Projektskizzen ein, die jeweils zum 15.04 und zum 15.10 eines Jahres bewertet werden.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 30.06.2027

Weitere Informationen zum Programm:

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