Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)

  • Zuschüsse bis zu 100% der zuwendungsfähigen Kosten bzw. Ausgaben, abhängig von Art des Projekts und Größe des Unternehmens
  • Für KMU, Angehörige der Freien Berufe, Handwerker, gemeinnützige Unternehmen, Forschungseinrichtungen
  • Fördert vielfältige Innovationsaktivitäten in verschiedenen Projektformen in Deutschland
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • KMU gemäß KMU-Definition der EU mit Betriebstätte oder Niederlassung in Deutschland
  • Angehörige der freien Berufe, Handwerker, andere Selbständige
  • gemeinnützige Unternehmen, die unternehmerisch wirtschaftlich tätig sind
  • Neugründer, die glaubhaft darlegen, bei Förderbeginn ein das Projekt umsetzendes Unternehmen in Deutschland zu führen
  • Forschungseinrichtungen, einschließlich Hochschulen

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für in Deutschland durchzuführende Innovationsaktivitäten – insbesondere auch nichttechnische, etwa digitale, kreativwirtschaftliche, soziale und ökologische Innovationen – in folgenden Projektformen erhalten:

  • Machbarkeit: Experimentelle Einzel- oder Kooperationsprojekte in der innovativen Frühphase mit dem Charakter von Machbarkeitstests
  • Marktpilotierung: Komplexe Einzel- und Kooperationsprojekte zur Ausreifung von Innovationen samt umfangreichen Markttests und Pilotierung am Markt

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Wesentliches Kriterium für die Förderentscheidung ist die Neuartigkeit Ihrer Problemlösung, etwa durch ein bislang nicht existierendes Servicekonzept oder Geschäftsmodell.
  • Ihr Projekt hat auch im internationalen Vergleich Neuigkeitswert.
  • Ihr Projekt kann ohne Förderung gar nicht oder nur mit Zeitverzögerung und in bedeutend geringerem Umfang realisiert werden.
  • Im Fall von Kooperationsprojekten ist eine Kooperationsvereinbarung erforderlich. Der geringste Anteil an dem Projekt liegt bei mind. 20%.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Föderumfang: abhängig von der Art des Projekts und der Größe des Unternehmens
    • Kleinstunternehmen: für Machbarkeitsprojekte bis zu 70%, für Marktreifeprojekte bis zu 55% der zuwendungsfähigen Kosten/Ausgaben
    • kleine Unternehmen: für Machbarkeitsprojekte bis zu 65%, für Marktreifeprojekte bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten/Ausgaben
    • mittlere Unternehmen: für Machbarkeitsprojekte bis zu 60%, für Marktreifeprojekte bis zu 45% der zuwendungsfähigen Kosten/Ausgaben
    • für gemeinnützige KMU: für Machbarkeitsprojekte bis zu 75%, für Marktreifeprojekte bis zu 60% der zuwendungsfähigen Kosten/Ausgaben
    • für Forschungseinrichtungen und Hochschulen: bis zu 100% der zuwendungsfähigen Kosten/Ausgaben
  • Förderhöhe:
    • Machbarkeitsprojekte: bis zu 80.000 € sind zuwendungsfähig
    • Marktreifeprojekte: bis zu 330.000 € sind zuwendungsfähig

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Projekte zur routinemäßigen Adaptionen bestehender Produkt-, Dienstleistungs-, Prozess-, Organisations- und Marketingkonzepte oder Geschäftsmodelle
  • Projekte zur Abarbeitung eines Auftrags Dritter
  • Projekte, die im Rahmen anderer Förderprogramme des Bundes, der Länder oder der Europäischen Kommission unterstützt werden, ausgenommen Kredit- und Beteiligungsprogramme

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Förderung erfolgt im Rahmen gesonderter Aufrufe.

Im Rahmen des aktuellen Förderaufrufs „Besseres Lernen und Arbeiten“ können Sie Ihren Antrag bis zum 30.04.2024 einreichen.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2027

Weitere Informationen zum Programm:

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