Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums

  • Zuschüsse abhängig von Art und Umfang der Maßnahme
  • Für Kommunen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, gemeinnützige juristische Personen, natürliche Personen und -gesellschaften
  • Fördert Entwicklungspotenziale im ländlichen Raum, Kleinprojekte zur Umsetzung regionaler Entwicklungsstrategien
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • für Vorhaben der Struktur- und Dorfentwicklung:
    • Gemeinden und Gemeindeverbände und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie juristische Personen, die den Status der Gemeinnützigkeit erfüllen
    • natürliche Personen, Personengesellschaften, sowie nicht gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts
  • für Kleinprojekte: lokale Aktionsgruppen (LAG) der zugelassenen LEADER-Regionen

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für Maßnahmen der Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums erhalten.

Mit dem Zuschuss können Sie insbesondere folgende Vorhaben finanzieren:

  • Gestaltung von dörflichen Plätzen, Straßen, Wegen, Freiflächen sowie von Ortsrändern
  • Schaffung, Erhaltung und der Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen
  • Mehrfunktionshäuser, Räume zur gemeinschaftlichen Nutzung sowie Co-Working Spaces
  • Erhaltung regionaltypischer ländlicher Bausubstanz
  • Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und Ausbau von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen mit überwiegend lokalem oder regionalem Bezug einschließlich ergänzender Nebenanlagen und Ausschilderungen
  • Maßnahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zur Umnutzung ihrer Bausubstanz sowie deren Vorbereitung und Begleitung, insbesondere für Gewerbe-, Dienstleistungs-, Handels-, kulturelle, öffentliche und gemeinschaftliche Zwecke
  • Umnutzung dörflicher Bausubstanz
  • Entwicklung von IT- und softwaregestützten Lösungen zur Förderung der Infrastruktur ländlicher Gebiete im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union und die Durchführung von Schulungsmaßnahmen zu deren Implementierung und Anwendung
  • Investitionen in stationäre und mobile Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen
  • Hinweise auf Sehenswürdigkeiten, neue oder ersetzende Ausschilderung von Wegen sowie Aufstellung oder Aktualisierung von Verweis- oder Erläuterungstafeln einschließlich damit im Zusammenhang stehender Verweileinrichtungen
  • Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und Ausbau von zur öffentlichen Nutzung vorgesehenen Ausstellungs-, Museums- oder anderer Gebäude zur Bereitstellung von Tourismusdienstleistungen
  • Kleinprojekte mit förderfähigen Gesamtkosten von höchstens 20.000 € zur Umsetzung regionaler Entwicklungsstrategien

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Im Rahmen der Förderung von Infrastrukturmaßnahmen setzten Sie das Vorhaben ausschließlich innerhalb der Gebietskulisse Ländlicher Raum in Orten oder Ortsteilen bis zu 10.000 Einwohnern um.
  • Bei der Förderung von Kleinprojekten dient Ihr Vorhaben der Umsetzung der jeweiligen regionalen Entwicklungsstrategie der LEADER-Region.
  • Sie weisen für die zu fördernden Objekte oder Flächen Nutzungsrechte von grundsätzlich zwölf Jahren ab Fertigstellung nach.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe: abhängig von Art und Umfang der Maßnahme

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können die Förderung nicht mit anderen öffentlichen Förderprogrammen des Bundes, des Landes oder der Europäischen Union kombinieren.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Antragsteller, die Leistungen aufgrund des Gesetzes zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit erhalten
  • Antragsteller mit einer Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand von mehr als 25% des Eigenkapitals

Wie erfolgt die Antragstellung?

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme im Rahmen von Förderaufrufen zu festgelegten Terminen über die Antragsplattform zu stellen.

Antragstelle ist die zuständige Bezirksregierung, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2026, für Kleinprojekte: 31.12.2025

Weiterführende Informationen zum Programm:

Kontakt