Exportinitiative Umweltschutz

  • Zuschüsse bis zu 80% der förderfähigen Kosten (in Ausnahmefällen bis 100%)
  • Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Verbände, Vereine
  • Fördert Projekte zu grünen und nachhaltigen Technologien und Infrastrukturen im Ausland
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Hochschulen
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Verbände
  • Vereine

mit Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstiger Einrichtung in Deutschland

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für Vorhaben, die die Internationalisierung Ihres „grünen“ Produkt- und Leistungsspektrums voranbringen und zur Wissensvermittlung über und Förderung von grünen und nachhaltigen Technologien und Infrastrukturen im Ausland beitragen.

Unterstützt werden Vorhaben in folgenden Handlungsfeldern:

  • Wasser- und Abwasserwirtschaft
  • Kreislauf-, Abfall- und Rohstoffwirtschaft, Ressourceneffizienz
  • „grüne“ Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien, insbesondere mit Fokus auf mittelständische Akteure (zum Beispiel dezentrale, netzferne Lösungen)
  • umweltfreundliche und nachhaltige Mobilitätslösungen
  • Umweltmanagement und nachhaltiger Konsum
  • nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung in Verbindung mit Anforderungen im Bereich Wasser- und Kreislaufwirtschaft
  • innovative Querschnittstechnologien und übergreifende Fragen

Mitfinanziert werden Einzel- und Verbundprojekte in folgenden Projektarten:

  • Durchführbarkeitsstudien
  • Pilot- und Modellvorhaben im Ausland
  • Kompetenzentwicklung (Capacity Building)
  • investive Maßnahmen und damit verbundene experimentelle Forschung

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihr Projekt befördert die Entwicklung, Vermittlung und Anwendung einheitlicher Umweltstandards und die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen für deren Umsetzung.
  • Sie binden lokale Akteure sowie politische Entscheider aller Ebenen in das Projekt ein.
  • Sie definieren plausible und umsetzbare Ziele für das Projekt und Meilensteine, die in der Vorhabenlaufzeit erreicht werden können.
  • Sie verfügen über eine ausreichende personelle sowie finanzielle Kapazität zur Durchführung des Vorhabens.
  • Die Finanzierung des gesamten Vorhabens ist sichergestellt.
  • Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
  • Sie machen sich mit dem EU-Forschungsprogramm vertraut. EU-Fördermittel sind vorrangig zu nutzen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe: bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten (in Ausnahmefällen bis zu 100%)

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können den Zuschuss mit anderen Fördermitteln kombinieren. Die geltenden Beihilfevorschriften sind einzhalten.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Das Förderverfahren ist zweistufig.

In der ersten Stufe reichen Sie Ihre Projektskizze beim Projektträger Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH ein.

Die Termine werden in Förderaufrufen im Internet bekanntgegeben.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 30.06.2027

Weitere Informationen zum Programm:

 

Kontakt

Weitere Förderangebote