EXIST-Forschungstransfer

  • Zuschüsse bis 100 % der förderfähigen Ausgaben (Phase I) bzw. bis 180.000 € (Phase II)
  • Für Gründungsteams an Hochschulen und Forschungseinrichtungen (Phase I) und kleine technologieorientierte unternehmen (Phase II)
  • Fördert Forschungsvorhaben, die zu technisch anspruchsvollen Unternehmensgründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen führen
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

Sie können einen Antrag stellen, wenn Sie zu diesen Zielgruppen zählen:

  • Förderphase I: Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Deutschland für ihr Gründer-/Forscherteam
  • Förderphase II: kleine technologieorientierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Unternehmenssitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland.

Was wird gefördert?

Mit der Förderung können Sie Forschungsvorhaben finanzieren, die in eine technisch besonders anspruchsvolle Unternehmensgründung münden.

Gefördert wird in zwei Phasen:

  • In der Förderphase I (Pre-Seed) werden Gründungsteams an Hochschulen und Forschungseinrichtungen gefördert. Sie führen die Entwicklungsarbeiten durch, arbeiten die Geschäftsidee zu einem Businessplan aus und bereiten gezielt die Unternehmensgründung vor. Die Gründungsteams werden durch ein gründungsunterstützendes Netzwerk beraten.
  • In der Förderphase II (Seed) wird das neu gegründete Technologieunternehmen unterstützt bei weiteren Entwicklungsarbeiten, der Aufnahme der Geschäftstätigkeit sowie der Schaffung der Voraussetzungen für eine externe Unternehmensfinanzierung.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie sind in der Förderphase I in ein nachhaltiges Gründungsnetzwerk eingebunden.
  • Das Vorhaben ist auf eine technisch besonders anspruchsvolle innovative Produkt- oder Verfahrensidee gerichtet.
  • Das Projekt leistet einen dokumentierten Beitrag zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung.
  • Die Mitglieder des Forschungsteams verfügen über einen akademischen Abschluss, die Gruppe verfügt über Technologieexpertise und der Projektleiter verfügt über Managementqualifikation.
  • Das Gründungsteam wird von mind. einem Coach für gründungsbezogene Fragen begleitet und stimmt einen Coachingplan ab.
  • Die Hochschule bzw. Forschungseinrichtung stellt dem Forschungsteam entsprechende Arbeitsmöglichkeiten zur Verfügung und unterstützt das Forschungsteam in allen Belangen.
  • In der Förderphase II ist mind. ein Mitglied des Gründungsteams aus Förderphase I im Unternehmen tätig und in die Geschäftsführung eingebunden.
  • In der Förderphase II müssen sich mehr als 50% der Geschäftsanteile im Eigentum der im Unternehmen tätigen Gründenden befinden.
  • Sie müssen einen Businessplan vorlegen und das Unternehmen muss im Verlauf oder als Ergebnis der Förderphase I, spätestens jedoch zu Beginn der Förderphase II, als Kapitalgesellschaft mit Unternehmenssitz in Deutschland gegründet werden.
  • Aus dem EXIST-Gründungsstipendium werden nur Projekte für die Förderung zugelassen, deren Innovationen auf Anwendungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) beruhen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • Förderphase I: bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben; zusätzlich bis zu 20.000 € pauschal für die gründungsspezifische Begleitung des Vorhabens durch das Gründungsnetzwerk
    • ggf. Erhöhungen um jeweils 2.500 € für diverse Gründungsteams und die fachliche Betreuung durch eine Mentorin
    • Förderphase II: i.d.R. bis zu 180.000 €
  • Förderdauer:
    • Förderphase I: bis zu 18 Monate, im Einzelfall bis zu 36 Monate
    • Förderphase II: grundsätzlich bis zu 18 Monate

Wie erfolgt die Antragstellung?

Das Förderverfahren ist zweistufig. Sie reichen zunächst Projektskizzen unter Verwendung der Antragsformulare beim Projektträger Jülich ein.

Wichtig: Sie müssen Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme einreichen.

In der Förderphase I können Sie bis zum 31.12.2027 Projektskizzen einreichen.

6 Monate vor Ablauf der Förderphase I können Sie den Antrag auf Förderphase II vorlegen bzw. 3 Monate vor Auslaufen von Projekten im EXIST-Gründungsstipendium.

Weitere Informationen

Der EXIST-Forschungstransfer ergänzt das breitenwirksame EXIST-Gründungsstipendium.

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2029

Weitere Informationen zum Programm:

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