Beteiligungskapital - Sonderprogramm IHK-Unternehmen

  • Stille Beteiligung bis zu max. 200.000 €, abhängig vom vorhandenen Eigenkapital im Unternehmen
  • Für kleine und mittlere IHK-Unternehmen in Nordrhein-Westfalen
  • Finanziert zukunftsgerichtete Investitionen und Betriebsmittel oder den Kaufpreis von Unternehmensübernahmen
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • kleine und mittlere IHK-Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen

Was wird gefördert?

Sie können eine Beteiligung der Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW (KBG) erhalten.

Mit der Beteiligung können Sie folgende Vorhaben umsetzen:

  • Zukunftsinvestitionen einschließlich Betriebsmittel, z.B. für Modernisierung/Digitalisierung von Prozessen, Entwicklung von Produktinnovationen, Steigerung von Ressourceneffizienz und Umsetzung gesetzlicher Vorgaben
  • Kaufpreis bei Unternehmensübernahmen, Auszahlungen bei Neuregelungen des Gesellschafterkreises sowie zusätzlicher Finanzbedarf im Rahmen des Vorhabens

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie verfügen über eine ausreichende Qualifikation.
  • Es handelt sich um ein nachvollziehbares tragfähiges Übernahmevorhaben bzw. um eine sinnvolle tragfähige Zukunftsinvestition.
  • Sie verfügen über wirtschaftliches Eigenkapital in angemessener Höhe.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: stille Beteiligung
  • Förderhöhe:
    • in Abhängigkeit vom vorhandenen Eigenkapital des Betriebes 25.000 bis 200.000 €, höhere Beteiligungen sind nach individueller Absprache möglich
    • in Höhe des vorhandenen Eigenkapitals möglich – gestaffelt in 25.000 €-Schritten
  • Förderdauer: 10 Jahre, Rückzahlung ab dem 6. Jahr in 5 gleich hohen Jahresraten
  • Sicherheiten: sind nicht erforderlich

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können die Beteiligung mit anderen Fördermitteln kombinieren.

Nachhaltigkeit

In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:

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Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie besprechen das Vorhaben mit Ihrer Industrie- und Handelskammer.

Diese leitet den Antrag an die Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW GmbH (KBG) weiter.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Informationen der Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW GmbH, Stand 01/2024

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt