Die NRW.BANK gewährt Mitarbeitenden, deren Beschäftigungsverhältnis vor dem 1. Januar 1999 begründet wurde, Beihilfen gemäß den jeweils gültigen Beihilfevorschriften des Landes NRW.

Die Bearbeitung der eingereichten Beihilfeanträge erfolgt seit dem 1. Januar 2023 in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen (LBV NRW).

Für alle Fragen im Zusammenhang mit der Beihilfe steht Ihnen die Beihilfestelle des LBV NRW zur Verfügung.

Über die Einzelheiten (z.B. Antragsformulare nebst Ausfüllhinweisen, Einreichung von Unterlagen, AnsprechpartnerInnen) haben wir alle Beihilfeberechtigten mit Schreiben vom 30.11.2022 und 08.12.2022 informiert. Sollten Sie die Schreiben nicht erhalten haben, können Sie sie auf dieser Seite noch einmal herunterladen. 

Die für einen Beihilfeantrag erforderlichen Vordrucke finden Sie auch auf der Internetseite des LBV NRW: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/landesamt-fur-besoldung-und-versorgung-nrw/vordrucke.

Rundschreiben zum Download