Digitalisierung, neue Technologien und veränderte Geschäftsmodelle verändern die Anforderungen an Beschäftigte. Die Bundesagentur für Arbeit kann Unternehmen bei der Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden finanziell unterstützen.

Neue Technologien verändern Tätigkeiten und Kompetenzanforderungen in vielen Unternehmen. Statt benötigte Fähigkeiten ausschließlich über neue Fachkräfte abzudecken, können Betriebe ihre bestehenden Beschäftigten gezielt für neue Aufgaben qualifizieren.

Die Beschäftigtenqualifizierung der Bundesagentur für Arbeit bietet dafür finanzielle Unterstützung. Abhängig von Betriebsgröße, Qualifizierungsziel und weiteren Voraussetzungen können sowohl Lehrgangskosten als auch Arbeitsentgelt während der Weiterbildung bezuschusst werden.

Bei Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten können bei einer Anpassungsqualifizierung grundsätzlich bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten übernommen werden. Der Arbeitsentgeltzuschuss kann hier bis zu 75 Prozent betragen. Bei größeren Unternehmen gelten abgestufte Fördersätze. Besondere Regelungen bestehen unter anderem für Beschäftigte ohne Berufsabschluss.

Förderfähig sind nicht automatisch alle Weiterbildungen. Unter anderem gelten Anforderungen an Dauer, Bildungsträger und Inhalte der Qualifizierung. Unternehmen sollten deshalb vor Beginn einer Weiterbildung prüfen, welche Unterstützung im konkreten Fall infrage kommt.

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