Am 12. August 2026 wird die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) für alle Unternehmen verbindlich, die Verpackungen oder verpackte Waren auf dem europäischen Markt in Verkehr bringen. Sie gilt unmittelbar – ohne gesonderte nationale Umsetzung. Die Zeit zur Vorbereitung ist knapp.
Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation), wurde am 19. Dezember 2024 vom Europäischen Parlament und dem Rat der EU verabschiedet und trat am 11. Februar 2025 in Kraft. Anders als die bis dato geltende Verpackungsrichtlinie aus dem Jahr 1994, die zunächst in nationales Recht überführt werden musste, gilt die PPWR als Verordnung ab dem 12. August 2026 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. In Deutschland ergänzt sie das bestehende Verpackungsgesetz (VerpackG), das durch ein neues Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) abgelöst wird.
Zu den zentralen Anforderungen, die ab dem 12. August 2026 greifen, zählen: die Pflicht zur Erstellung einer Konformitätserklärung (Declaration of Conformity) für jede einzelne Verpackung, mit der Unternehmen bestätigen, dass ihre Verpackungen den Designanforderungen der Verordnung entsprechen; die Einführung einheitlicher Kennzeichnungsstandards, die Verbrauchern eine korrekte Entsorgung erleichtern sollen; sowie erste Anforderungen an Mehrwegsysteme für bestimmte Verpackungsformate. Weitergehende Anforderungen, etwa verbindliche Rezyklat-Mindestquoten für Kunststoffverpackungen und breitere Wiederverwendungsquoten, treten gestaffelt bis 2030 und 2040 in Kraft.
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Die PPWR betrifft grundsätzlich alle Unternehmen, die Verpackungen herstellen, befüllen, importieren oder erstmals in der EU in Verkehr bringen – unabhängig von Größe oder Branche. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von höchstens zwei Millionen Euro sind von bestimmten Pflichten ausgenommen. Für alle anderen gilt: Die PPWR schafft Dokumentations-, Melde- und Registrierungspflichten, die frühzeitig verankert werden sollten. Bestehende Systeme wie das Verpackungsregister LUCID und die Beteiligung an dualen Systemen bleiben weiterhin relevant.
Die verbleibende Zeit bis August 2026 sollte für eine gezielte Vorbereitung genutzt werden. Empfohlen werden vier Schritte: erstens eine Bestandsaufnahme aller eingesetzten Verpackungstypen und ihrer Materialeigenschaften; zweitens die Prüfung der Recyclingfähigkeit und des Rezyklatanteils in Abstimmung mit Lieferanten; drittens die Vorbereitung der erforderlichen Konformitätserklärungen; und viertens die Sicherstellung, dass Datenprozesse für Kennzeichnungs- und Berichtspflichten strukturiert aufgesetzt sind. Die IHK zu Hagen bietet zudem am 2. Juli 2026 eine Informationsveranstaltung zu PPWR und dem nationalen Verpackungsrechts-Durchführungsgesetz an.

