Ab dem 31. Juli 2026 gilt in Deutschland das neue „Recht auf Reparatur“. Die neuen Regelungen sollen Reparaturen stärken und die Lebensdauer bestimmter technischer Geräte verlängern. Für Handwerksbetriebe ist dabei wichtig: Neue gesetzliche Reparaturpflichten entstehen für sie dadurch nicht.

Reparaturen sollen gestärkt werden

Mit dem neuen Recht auf Reparatur setzt Deutschland eine EU-Vorgabe um. Ziel ist es, die Reparatur bestimmter technischer Geräte zu fördern und damit deren Nutzungsdauer zu verlängern. Die Regelungen betreffen laut Handwerkskammer zu Köln beispielsweise Waschmaschinen, Staubsauger, Smartphones und E-Bikes.

Gerade für Unternehmen, die entsprechende Produkte herstellen, importieren oder vertreiben, lohnt sich deshalb ein genauer Blick auf die neuen Vorgaben.

Was bedeutet das für Handwerksbetriebe?

Für Handwerksbetriebe entstehen durch das neue Recht auf Reparatur keine neuen gesetzlichen Reparaturpflichten. Die entsprechenden Verpflichtungen richten sich vielmehr an Hersteller sowie – abhängig von der jeweiligen Vertriebsstruktur – an Importeure oder weitere am Vertrieb beteiligte Unternehmen.

Welche Anforderungen im Einzelfall gelten, hängt damit auch von der Rolle eines Unternehmens innerhalb der Vertriebsstruktur ab.

👉 Prüfen Sie, was die neuen Regelungen für Ihren Betrieb bedeuten.