Um Vereinfachungen umzusetzen und Regelungen besser verständlich zu machen, wurden die EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie und die ANBest-EU überarbeitet. Die aktuelle Fassung wurde am 2. Juni 2025 im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen veröffentlicht.
Die Änderungen umfassen unter anderem folgende Punkte:
• Bei Bauvorhaben gelten die Untersuchung des Baugrunds und die Planung bis zur Vorbereitung der Vergabe nicht als Beginn des Vorhabens. Dies gilt auch für den Grunderwerb und das Herrichten eines Grundstücks, solange diese nicht Gegenstand der Förderung sind.
• Begünstigte müssen einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent erbringen. Dabei werden zweckgebundene Spenden nun uneingeschränkt als Eigenmittel berücksichtigt.
Außerdem gelten für Anträge, die ab dem 1. Juli 2025 gestellt werden, höhere Personalausgabenpauschalen. Die angepassten Antragsunterlagen sind ab dem 1. Juli 2025 im EFRE.NRW.Online-Portal verfügbar.
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