Die Europäische Kommission hat ein Konsultationsverfahren zur Überarbeitung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) eingeleitet. Damit eröffnet sich für Unternehmen, Netzwerke und weitere Akteure die Möglichkeit, sich bis zum 23. April 2026 aktiv in die Ausgestaltung des europäischen Beihilferahmens einzubringen.

Die AGVO stellt ein zentrales Instrument im europäischen Beihilferecht dar. Sie legt fest, unter welchen Voraussetzungen staatliche Unterstützungsmaßnahmen mit dem EU-Binnenmarkt vereinbar sind und ohne vorherige Einzelgenehmigung umgesetzt werden können. Ziel ist es, Fördermaßnahmen effizienter zugänglich zu machen und gleichzeitig faire Wettbewerbsbedingungen innerhalb der Europäischen Union sicherzustellen.

Die nun vorgelegte Überarbeitung knüpft an einen vorausgegangenen Konsultationsprozess im Jahr 2025 an. Im Fokus der Anpassungen stehen insbesondere eine Vereinfachung der Regelungen, eine stärkere Berücksichtigung aktueller wirtschaftlicher, technologischer und gesellschaftlicher Entwicklungen sowie eine verbesserte Struktur und Verständlichkeit der Vorschriften.

Der Entwurf der überarbeiteten Verordnung ist Gegenstand der laufenden Konsultation. Interessierte Akteure haben bis zum 23. April 2026 Gelegenheit, Stellungnahmen einzureichen und damit zur Weiterentwicklung eines für Förderpraxis und Investitionsbedingungen wichtigen Rahmens beizutragen.

Für Unternehmen in Nordrhein-Westfalen ist die AGVO von besonderer Relevanz, da sie maßgeblich beeinflusst, unter welchen Bedingungen öffentliche Förderangebote gestaltet und in Anspruch genommen werden können.

Jetzt noch bis zum 23. April mitwirken!