Aufgrund der aktuell sehr hohen Nachfrage nach dem Gründungsstipendium.NRW sind die Jurysitzungen seit dem 01. April vorübergehend ausgesetzt. Die große Zahl an eingereichten Vorhaben und das anhaltend hohe Interesse führen zu einer temporären Pause, um die Qualität und Sorgfalt im Auswahlprozess weiterhin sicherzustellen. Die hohe Antragszahl unterstreicht die hohe Relevanz des Förderprogramms für die Gründungsszene in Nordrhein-Westfalen.
Die Förderung innovativer Gründungsvorhaben in Nordrhein-Westfalen erfolgt im Rahmen des Gründungsstipendium.NRW in einem strukturierten Verfahren, das auf die frühzeitige Unterstützung tragfähiger Geschäftsideen ausgerichtet ist. Ein zentrales Element stellt dabei die Bewertung der Vorhaben durch unabhängige Jurys dar, die auf Basis eines Pitches über eine Förderempfehlung entscheiden.
Die Jurypause bietet Gründungsinteressierten die Gelegenheit die Zeit bis zur Wiederaufnahme der Jurysitzungen gezielt zu nutzen, um das eigene Geschäftsmodell weiter auszuarbeiten, offene Fragestellungen zu klären und die Pitch-Präsentation zu schärfen. Eine fundierte Vorbereitung ist entscheidend, da die Jurybewertung die Grundlage für die anschließende Antragsstellung bildet.
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Das Gründungsstipendium.NRW unterstützt Gründerinnen und Gründer in einer frühen Phase mit einer finanziellen Förderung sowie einem begleitenden Coaching durch erfahrene Netzwerke. Ziel ist es, innovative Ideen in tragfähige Geschäftsmodelle zu überführen und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Nordrhein-Westfalen nachhaltig zu stärken.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich, die aktuelle Unterbrechung aktiv zu nutzen. Eine gezielte Weiterentwicklung des Vorhabens schafft die Basis für eine erfolgreiche Teilnahme, sobald die Jurysitzungen wieder aufgenommen werden.

