Mit dem Go-to-Market-Gutschein unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen Start-ups bei der Entwicklung innovativer digitaler Produkte. Die Förderung soll dazu beitragen, Ideen in funktionsfähige Prototypen zu überführen und deren Eigenschaften sowie grundlegende Annahmen zu überprüfen. Die Produkte müssen aus Software bestehen, dabei sind ergänzende Hardwarekomponenten möglich.


Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Nach den Förderbedingungen können bis zu 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben übernommen werden, maximal 35.000 Euro. Die Förderung kann beispielsweise für die Entwicklung und Erprobung eines digitalen Produktprototyps relevant sein. Die Antragsfrist wurde durch eine Änderung der Förderrichtlinie verlängert. Vollständige Anträge können nun bis einschließlich 31. März 2027 eingereicht werden.

Start-ups sollten neben der verlängerten Frist auch die Fördervoraussetzungen und die erforderlichen Unterlagen prüfen. Die Antragstellung erfolgt über das EFRE.NRW.Online-Portal oder schriftlich anhand der vorgesehenen Antragsformulare bei der Innovationsförderagentur NRW. Jedes Start-up kann die Förderung nur einmal in Anspruch nehmen.

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