Leerstehende Gewerbeflächen können neuen Wohnraum schaffen. Das Bundesprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ unterstützt entsprechende Umbauvorhaben mit einem Zuschuss von bis zu 30.000 Euro je neu entstehender Wohneinheit.
Ungenutzte Gewerbeimmobilien auf der einen, fehlender Wohnraum auf der anderen Seite: Das Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ verbindet beide Herausforderungen. Gefördert wird der Umbau bestehender Nichtwohngebäude zu Wohnraum.
Der Investitionszuschuss beträgt bis zu 30.000 Euro je neu entstehender Wohneinheit und maximal 300.000 Euro bei mehreren Wohneinheiten. Insgesamt können bis zu 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben bezuschusst werden.
Für eine Förderung gelten verschiedene Voraussetzungen. Unter anderem muss der ursprüngliche Bauantrag beziehungsweise die ursprüngliche Bauanzeige des Gebäudes mindestens fünf Jahre zurückliegen. Nach Abschluss des Vorhabens muss das geförderte Objekt mindestens zehn Jahre zu Wohnzwecken genutzt werden. Zudem ist eine Expertin oder ein Experte aus der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes einzubinden.
Das Programm kann grundsätzlich mit anderen Fördermitteln kombiniert werden, sofern die Summe der Fördermittel die förderfähigen Ausgaben nicht übersteigt. Eine Kombination ist beispielsweise mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude möglich.

