Digitale Barrierefreiheit bedeutet, digitale Angebote so zu gestalten, dass möglichst viele Menschen sie unabhängig von Einschränkungen nutzen können. Dazu gehören beispielsweise gut strukturierte Texte, ausreichende Kontraste und Bedienmöglichkeiten ohne Maus. Solche Maßnahmen können zugleich älteren Menschen, Personen mit vorübergehenden Einschränkungen oder Nutzerinnen und Nutzern mobiler Endgeräte helfen.

Für Unternehmen geht es deshalb nicht ausschließlich um die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen. Verständliche Strukturen und gut zugängliche digitale Angebote können dazu beitragen, dass Informationen schneller gefunden und Leistungen einfacher genutzt werden. Mittelstand-Digital verweist außerdem darauf, dass zahlreiche Merkmale barrierearmer Websites auch die Auffindbarkeit in Suchmaschinen unterstützen können.

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für bestimmte Produkte und Dienstleistungen. Unabhängig von einer unmittelbaren gesetzlichen Verpflichtung kann eine frühzeitige Beschäftigung mit dem Thema sinnvoll sein, etwa wenn digitale Angebote neu entwickelt oder grundlegend überarbeitet werden.

Unterstützung bietet unter anderem die Bundesfachstelle Barrierefreiheit, die insbesondere Kleinstunternehmen unabhängig und kostenfrei berät. Zusätzlich werden kurze Webinarformate angeboten, die einzelne Schritte zur Verbesserung digitaler Barrierefreiheit praxisnah vermitteln sollen.

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