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Mittwoch, 11. November 2026
NRW.BANK – Münster: Friedrichstraße 1, 48145 Münster
Vertretende von Kommunalverwaltungen sowie Fachverantwortliche insbesondere aus den Bereichen Stadtplanung, Wohnen, Gebäudemanagement und Soziales
Die Teilnahme ist kostenfrei.
Hier finden Sie im Anschluss an die Veranstaltung die Präsentationen der Referierenden des NRW.BANK.Kolloquiums 2026.
Falls Sie keine Möglichkeit zur Teilnahme haben, aber an der Veranstaltungsdokumentation interessiert sind, wenden Sie sich bitte an wohnungsmarktbeobachtung@nrwbank.de unter dem Stichwort „NRW.BANK.Kolloquium 2026 – Dokumentation“. Sie erhalten dann eine Benachrichtigung, sobald die Dokumentation erschienen ist.
NRW.BANK.Kolloquium 2026
Orte zum Leben und Wohnen – Versorgt vor Ort
Der demografische und gesellschaftliche Wandel stellt die Daseinsvorsorge in den Kommunen vor neue Herausforderungen und erfordert innovative Konzepte für eine bedarfsgerechte Nahversorgung und soziale Infrastruktur. Multifunktionale Angebote bündeln unterschiedliche Nutzungen wie Nahversorgung, soziale Dienstleistungen oder Treffpunkte an einem Ort und tragen so zur Sicherung der Daseinsvorsorge bei. Durch eine flexible Planung können Räume und Gebäude an sich wandelnde Anforderungen angepasst werden und so zur Entwicklung zukunftsfähiger Quartiere beitragen.
Wo gibt es bereits erfolgreiche multifunktionale Konzepte? Welche Rolle können Kommunen als Planende, Vernetzende und Investierende übernehmen? Wie können Gebäude für soziale Infrastruktur umgenutzt oder von Anfang an flexibel geplant werden?
Diese und weitere Fragen stehen am 11. November 2026 im Zentrum des halbtägigen NRW.BANK.Kolloquiums, das von 10:00 bis 13:30 Uhr vor Ort in Münster stattfindet. Nutzen Sie die Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch zu einem Thema, das die Zukunftsfähigkeit unserer Kommunen entscheidend prägt.
Das Programm steht ab Anfang Oktober zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Die NRW.BANK beabsichtigt, die Veranstaltung fotografisch zu dokumentieren und ausgewählte Fotos der Veranstaltung zu veröffentlichen. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an einen Mitarbeitenden der NRW.BANK vor Ort. Die Steuer auf die Sachzuwendung(en), die gegenüber Nichtangestellten der NRW.BANK entsteht, wird gemäß § 37b EStG übernommen.
Für die Anmeldung bitten wir Sie um folgende Angaben:
Bei Fragen steht Ihnen Rainer Matheisen gerne zur Verfügung.